Seniorenresidenz:Freibrief für Zumutungen?

Wenn Betreiberwechsel der Einrichtung am Schliersee Sanktionen der Aufsicht ausbremsen, müssen die Gesetze angepasst werden

"Ermittlungen wegen Betrugs" vom 16. April:

Ihre Berichterstattung legt die lang andauernden desaströsen Zustände in der Seniorenresidenz Schliersee offen. Dem Leser bietet sich dabei eine Vielzahl von Verstößen gegen die Menschlichkeit, ein Aufschrei müsste durch unsere Gesellschaft gehen - doch die alten Menschen haben keine Lobby. Verstoß gegen das Grundgesetz, Artikel 1 ("Die Würde des Menschen ist unantastbar"), Verstoß gegen das Heimgesetz durch den Betreiber, Verstoß der Angehörigen der Bewohner gegen ihre Fürsorgepflicht. Heimaufsicht/MQA und medizinischer Dienst der Krankenkassen geben an, Vieles zur Verbesserung der Verhältnisse unternommen zu haben, jedoch ohne durchschlagenden Erfolg. Als Grund wird angegeben, dass durch Wechsel des Betreibers zurückliegende Recherchen und Auflagen unwirksam werden; der Prozess der Recherchen beginnt wieder von vorne, die damit einhergehenden Verzögerungen gehen zu Lasten der bedauernswerten, hilflosen und leidenden Menschen. Deshalb sind dringend gesetzliche Änderungen erforderlich, die eine schnellere und wirkungsvolle Reaktion auf solche Vorkommnisse erlauben.

Dass es seit Jahren zu all diesen Missständen kommen konnte, ist mir grundsätzlich unverständlich, ebenso, warum man keine juristische Handhabe hatte, das Haus zu schließen. Nachdem aber jetzt auch die Staatsanwaltschaft wegen eventuellen Abrechnungsbetruges mit den Krankenkassen ermittelt, ist das vielleicht ein Grund, die Seniorenresidenz zu schließen oder aber für eine grundlegende Verbesserung der Lebensumstände der diesem Heim anvertrauten alten Menschen Sorge zu tragen. Heidi Buchleitner-Thiel, Gilching

© SZ vom 22.04.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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