Schadenersatzklage um Stauffenberg-Film:Tom Cruise - schlecht kopiert

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Internationale Filmproduzenten spotten über die Blamage, für Arri steht der gute Ruf auf dem Spiel: Die umstrittene Schlüsselszene im Film "Operation Walküre" kam völlig zerstört aus dem Arri-Kopierwerk zurück. Jetzt soll das Münchner Unternehmen 300.000 Euro Schadenersatz zahlen.

Ekkehard Müller-Jentsch

Viel peinlicher konnte es den boomenden Film-Standort Deutschland kaum treffen: Ausgerechnet die umstrittenste Szene im Stauffenberg-Film "Valkyrie" ("Operation Walküre"), in dem Tom Cruise den Hitler-Attentäter spielt, wurde im Münchner Arri-Kopierwerk schwer beschädigt und musste aufwendig nachgedreht werden. Internationale Filmproduzenten spotteten über die Blamage - eine mittlere Katastrophe für den ansonsten brillanten Ruf von Arri. Nun sollen die Münchner auch für die finanziellen Folgen haften: Vor dem Münchner Landgericht streitet eine US-Versicherung um mehr als 300.000 Euro.

Tom Cruise in der Rolle des Hitler-Attentäters Stauffenberg: Die Schlüsselszene des Kinofilms kam zerstört aus dem Kopierwerk. Jetzt soll Arri Schadenersatz zahlen. (Foto: dpa)

Schon im Vorfeld dieser Filmszene hatte es große Aufregung gegeben: Das Bundesfinanzministerium wollte zunächst keine Drehgenehmigung für den sogenannten Bendlerblock erteilen: Es sei der Würde des Ortes, an dem der Hitler-Attentäter Claus Schenk Graf von Stauffenberg 1944 erschossen wurde, nicht angemessen, nun als Filmkulisse zu dienen. Dass Hauptdarsteller Cruise ein führendes Mitglied der Scientologen-Sekte sei, habe mit dieser Entscheidung allerdings nichts zu tun, wurde damals offiziell beteuert. Es sollen dann aber mehrere hochrangige Politiker beim Finanzmister interveniert und so die Drehgenehmigung doch noch erwirkt haben.

Als ausgerechnet diese Schlüsselszene dann großteils völlig unbrauchbar aus dem Arri-Kopierwerk zurückkam - nur die Sequenz mit der Erschießung war nicht durch einen wellenförmigen Schleier auf der Filmschicht zerstört - kamen schnell Sabotage-Gerüchte auf: Ob ein Mitarbeiter vielleicht dem Scientologen Tom Cruise übel mitspielen wollte? Überall wurde rasch abgewiegelt: Von einem Materialfehler beim Rohfilm war erst die Rede, was Kodak sogleich dementierte - dann hieß es, die Filmrollen seien bei ihrer Entwicklung aus bis heute ungeklärten Gründen mit einer fehlerhaften Bleichlösung behandelt worden.

Wie auch immer: Für den mehrtägigen Nachdreh musste alles noch einmal aufgebaut und dann auch die terminlichen Probleme der Schauspieler aus dem Weg geräumt werden. Die amerikanische Versicherung Fireman's Fund Insurance, bei der unter anderem die nun Realität gewordenen Negativ-Schäden versichert waren, musste mehr als 300.000 Euro dafür bezahlen. Nun will sie sich bei Arri schadlos halten.

Rechtsanwalt Stefan von Moers - der auch als Dozent an der Hochschule für Fernsehen und Film lehrt - beruft sich im Namen von Arri auf einen "Handelsbrauch": In der Filmbranche sei es üblich, Kopieranstalten für Schäden am Filmmaterial nicht in Regress zu nehmen. Gegenanwalt Felix Nebe meint dagegen, dass solch eine Usance nicht bestehe und eine US-Versicherung ohnehin an solche deutschen kaufmännischen Verkehrssitten nicht gebunden sei.

Tobias Pichlmaier, Einzelrichter der 7. Zivilkammer am Münchner Landgericht, ließ daraufhin ein Gutachten anfertigen. Im Ergebnis kommt diese Expertise zu der Feststellung, dass dieser Handelsbrauch in der Filmbranche üblich sei. Nebe zweifelt jedoch die Aussagekraft des Gutachtens an: Tatsächlich hatten sich vor allem Manager aus dem Filmgeschäft entweder gar nicht oder nur vage geäußert, Sachbearbeiter aus den Abteilungsebenen bestätigen dagegen den "Handelsbrauch". Das Gericht will im Oktober seine Entscheidung verkünden.

© SZ vom 03.08.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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