Reaktionen auf den Tod Demjanjuks:"Verurteilt - aber nicht bestraft"

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Nach dem Tod von John Demjanjuk hat sich sein Sohn zu Wort gemeldet - und beschreibt seinen Vater als Opfer. Der Anwalt seines Vaterssetzt sich indes für eine Überführung des Leichnams in die USA ein. In Israel sorgt die Nachricht vom Tod des ehemaligen KZ-Wachmanns indes für Frustration.

John Demjanjuk ist tot - jetzt meldet sich sein Sohn erstmals zu Wort. Er beschreibt seinen Vater, der wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 27.900 Juden vom Landgericht München II zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde (das Urteil wurde nicht rechtskräftig), als "Sündenbock" und Opfer. Sein Vater sei "als Opfer und Überlebender sowjetischer und deutscher Brutalität von seiner Kindheit bis zum Tod" gestorben, schrieb der in den USA lebende John Demjanjuk jr. in einer am Samstag per E-Mail verbreiteten Erklärung. Die Geschichte werde zeigen, dass Deutschland ihn "schändlicherweise als Sündenbock missbraucht hat, um hilflose ukrainische Kriegsgefangene für die Taten Nazi-Deutschlands verantwortlich zu machen".

Im Mai 2011 war der gebürtige Ukrainer in München wegen Beihilfe zum tausendfachen Mord an Juden zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. (Foto: REUTERS)

Der in der Ukraine geborene ehemalige KZ-Wärter war nach Polizeiangaben am Samstag im Alter von 91 Jahren in einem Pflegeheim in Bad Feilnbach im Landkreis Rosenheim gestorben. Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft Traunstein routinemäßig die Todesursache.

Die Richter sahen es im Mai 2011 als erwiesen an, dass er im Jahr 1943 Beihilfe zum Mord an mindestens 27.900 Menschen im Vernichtungslager Sobibór in Polen geleistet hatte. Das Urteil gegen den gebürtigen Ukrainer wurde nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten Revision eingelegt. Demjanjuk blieb auf freiem Fuß, weil das Gericht keine Fluchtgefahr sah.

Der Anwalt Demjanjuks setzt sich indes für eine Überführung des Leichnams in die USA ein. "Geht es nach dem sehnlichsten Wunsch meines Mandanten, dann bestattet man ihn in Amerika", sagte Verteidiger Ulrich Busch dem Oberbayerischen Volksblatt in Rosenheim. Der Anwalt appellierte an die deutsche Regierung, sich bei den USA dafür einzusetzen, dass der Leichnam des staatenlosen Demjanjuks dort aufgenommen werde. Er fügte an: "Man sollte der Familie ermöglichen, das Grab ihres Vaters und Mannes besuchen zu können."

"Bevorzugt, wenn er im Gefängnis gestorben wäre"

In Israel wurde der Tod des ehemaligen KZ-Wachmanns vor einer echten Bestrafung mit Frustration aufgenommen. Der Nazi-Jäger Efraim Zuroff sagte der Nachrichtenagentur dpa am Sonntag, Demjanjuk habe sein Leben zumindest als "schuldiger Mensch" beendet. "Ich hätte es klar bevorzugt, wenn er im Gefängnis gestorben wäre, wo er hingehörte, aber das war leider nicht der Fall", sagte der Leiter des Wiesenthal-Zentrums in Israel.

Er lobte "die Hartnäckigkeit der Staatsanwälte in den USA und in Deutschland, deren Einsatz sichergestellt hat, dass Demjanjuk sein Leben als schuldiger Mensch beendet hat". Demjanjuks Verurteilung könne als Präzedenzfall dienen, "der die Zahl der in Deutschland verurteilten Nazi-Verbrecher erhöhen kann".

Der Direktor der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem bedauerte, dass Demjanjuk mit seinem Tod "der Justiz entkommen" sei. Die Tatsache, dass er mit 91 Jahren als freier Mann gestorben sei, stelle "ein Versagen der Systeme" dar, erklärte Avner Shalev.

Der Holocaust-Überlebende Noah Klieger schrieb hingegen, der 91-Jährige sei mit seinem Tod einer angemessenen Strafe entkommen. "Er wurde verurteilt - aber nicht bestraft", schrieb er in der Zeitung Jediot Achronot. "Der Mörder, der dem Galgen entkommen ist und die Justizbehörden immer wieder an der Nase herumgeführt hat, ist friedlich in einem deutschen Altersheim gestorben und nicht in der Gefängniszelle, in die er gehört hätte."

In Israel war Demjanjuk 1988 zum Tode verurteilt worden. Das Urteil war jedoch aus Zweifel an seiner Identität aufgehoben worden. Der Historiker Tom Segev schrieb am Sonntag in der Zeitung Haaretz, der Fall Demjanjuk veranschauliche wie kein zweiter "die Unfähigkeit des liberalen Justizsystems, Nazis und ihre Helfershelfer angemessen zu bestrafen". Das israelische Justizsystem habe sich damals an seine strengen Grundregeln gehalten und sei daher gezwungen gewesen, ihn entkommen zu lassen, obwohl seine Schuld deutlich gewesen sei.

© AFP/dapd-bay/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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