Prozess um TU-Mitarbeiter:Mann versteigert Laboreinrichtung im Internet

Messuhren, Öfen, Thermometer: In mehr als 300 Fällen soll ein Mitarbeiter der TU München Laborausrüstung gestohlen und im Internet verkauft haben. Die Spielsucht habe ihn dazu getrieben, sagt er vor Gericht.

Der 45-jährige Verwaltungsangestellte der TU München hat zugegeben, fast 300 Mal Laborausstattung und Metallschrott aus der Uni gestohlen und versteigert zu haben. (Foto: dpa)

Ein Angestellter der TU München hat vor dem Münchner Landgericht zugegeben, Laborausstattung und Metallschrott gestohlen und im Internet versteigert zu haben. Die Anklage listet weit mehr als 300 Fälle auf, in denen der Mann Laborgegenstände wie Messuhren, Thermometer und Öfen sowie kiloweise Kupfer- und Kabelschrott im Netz anbot.

Der 45-Jährige begann mit den Taten Ende 2009 und setzte sie bis Januar 2012 fort. Grund sei seine "massive Spielsucht" gewesen, sagte der Verwaltungsangestellte am Mittwoch. Bei den Diebstählen vom Wertstoffareal der Technischen Universität half ihm ein 62-jähriger Hausmeister. Auch dieser gab die Taten zu.

Die Strafkammer hatte dem 45-Jährigen für das Geständnis eine Bewährungsstrafe von höchstens zwei Jahren in Aussicht gestellt, und dem Hausmeister höchstens zehn Monate auf Bewährung. Bei den Versteigerungen erzielte der 45-Jährige Preise von knapp 3 bis gut 300 Euro, insgesamt etwa 31.000 Euro. Der TU sei "ein nicht näher bekannter Schaden" entstanden, hieß es von der Staatsanwaltschaft.

Der 45-jährige gelernte Maschinenanlagenmonteur sagte aus, er sei 1996 von der TU als Verwaltungsangestellter mit den Aufgaben eines Hausmeisters eingestellt worden. Zuletzt habe er 2100 Euro im Monat verdient. Nachdem seine Versteigerungen entdeckt wurden, wurde der Mann entlassen und ist seitdem arbeitslos.

Sein nur in geringem Umfang beteiligter Komplize hat seinen Job noch. Der 62-Jährige bekam laut Anklage für seine Beihilfe jeweils 30 Prozent aus dem Erlös der Versteigerungen.

Der 45-Jährige habe seine Spielsucht jetzt im Griff, sagte seine Verteidigung. Er sei in stationärer Behandlung gewesen und lasse sich derzeit ambulant weiter behandeln.

© Süddeutsche.de/dpa/infu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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