Prozess in München:Bewährungsstrafe für obskuren Fernheiler

Mit kosmischer Energie wollte er die Liebesbeziehungen seiner Kunden retten - und prellte sie um Zehntausende Euro. Das Landgericht München hat den Schweizer Fernheiler nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Seine Opfer muss er entschädigen - ihre Partner bekommen sie aber nicht zurück.

Von Christian Rost

Ein Schweizer Fernheiler ist wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Nach dem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts München I muss der 51-jährige Alberto M. überdies 392 000 Euro an seine zwölf geprellten Kunden aus Deutschland sowie weitere 50 000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Den Geschädigten hatte er vorgegaukelt, er könne mittels "übernatürlicher Kräfte" Beziehungsprobleme lösen. Den teils vermögenden Männern und Frauen versprach er, ihnen ihre Ex-Partner per "kosmischer Energie" zurückholen zu können. Sie sollten ihm nur Fotos von den Ex-Partnern zuschicken, per "Fernbehandlung" würde er dann für deren Rückkehr sorgen.

Das war natürlich Quatsch, in keinem Fall überlegte es sich der oder die Verflossene anders. Die Betrogenen zahlten trotzdem zwischen 10 000 und 83 000 Euro für den Humbug. Vor Gericht räumte M. die Betrügereien ein, im Gegenzug erhielt er eine mildere Strafe. Künftig will er laut seinen Anwälten keine deutschen Kunden mehr bedienen. In der Schweiz darf er hingegen weitermachen. Nach dortigem Recht sind die Leute selbst schuld, wenn sie sich verschaukeln lassen.

© SZ vom 08.08.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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