Prozess gegen Sexualstraftäter:Kind im Schlauchboot missbraucht

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Ein mehrmals vorbestrafter Sexualstraftäter soll eine Vierjährige in einem Schlauchboot missbraucht haben. In einem ersten Prozess hieß es, seine Übergriffe seien "nicht besonders gravierend". Nun steht er erneut vor Gericht.

Einem wiederholt vorbestraften Sexualstraftäter droht wegen Missbrauchs einer Vierjährigen in einem Schlauchboot die Sicherungsverwahrung. Der Angeklagte war im Mai 2011 mit dem Kind auf den Heimstettner See in Kirchheim hinaus gepaddelt, hatte seine Badehose heruntergezogen und sich von der Vierjährigen am Geschlechtsteil berühren lassen. Wegen solcher Übergriffe, oft ebenfalls im Schlauchboot, ist der 66-Jährige seit 1976 bereits siebenmal bestraft worden.

Im jüngsten Fall hatte die Mutter des kleinen Mädchens deren Teilnahme an der Schlauchbootfahrt mit dem seriös wirkenden älteren Mann zunächst zugestimmt, weil er in Begleitung einer Frau war. Als die Frau jedoch aus dem Boot ausstieg und der Angeklagte mit dem Kind weiter hinaus paddelte, als die Mutter angenommen hatte, schwamm sie hinterher und verhinderte weitere Übergriffe.

Der Angeklagte schwieg am Montag vor dem Münchner Landgericht zum Schuldvorwurf. Er war in erster Instanz von einer anderen Strafkammer bereits zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte damals erfolglos eine Sicherungsverwahrung beantragt und war daher in Revision gegangen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob das Urteil schließlich auf. Der neue Prozess ist auf fünf Tage angesetzt.

Fest steht: Die Haftstrafen und auch die vielen Therapien, die der Druckereihelfer schon durchlief, fruchteten nicht. In der ersten Verhandlung wegen des Missbrauchs am Heimstettner See kam die damals zuständige Strafkammer dennoch zu dem Schluss, dass M.s Übergriffe "nicht besonders gravierend" seien. Es handele sich um Fälle "mittlere Kriminalität". In einem Gutachten damals hieß es, von dem Mann gehe nur eine "abstrakte Gefahr" aus. Konkrete Schäden für die betroffenen Kinder seinen "nicht prognostizierbar". Nun wird der Mann erneut begutachtet, und die 10. Strafkammer muss den Fall neu beurteilen.

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