Prozess:Fußballtrainer im Abseits

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Kläger bestreitet den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs

Von Stephan Handel

Ein Fußballtrainer soll vor sieben Jahren bei einem Trainingscamp einen Jungen sexuell missbraucht haben. Der Bayerische Fußballverband (BFV) schloss den Trainer daraufhin aus, der Deutsche Fußball-Bund (DFB) suspendierte seine Lizenz. Der Mann wehrte sich dagegen vor der verbandseigenen Gerichtsbarkeit, dem Sportgericht und dem Schiedsgericht - erfolglos. Weil aber tatsächlich einiges merkwürdig ist an dem Fall, weil auch der BFV nicht immer glücklich agierte, landete die Angelegenheit nun vor einer Richterin des Landgerichts.

Den Vorfall bestreitet der Kläger: In den Sommerferien 2014 war er bei einem Fußballcamp als Trainer engagiert. Dabei soll er mit einem Jungen ein Video angeschaut und ihn währenddessen unsittlich berührt haben. Der Trainer bestreitet den Vorwurf entschieden und sagt, er habe sich nur um den Jungen gekümmert, weil der Heimweh gehabt habe. Das Problem: Die Sache kam nicht durch das mutmaßliche Opfer ans Licht, sondern durch einen weiteren Jungen, der seinen Eltern davon erzählte. Diese wiederum alarmierten den Fußballverband. Es gibt aber keine Aussage des betroffenen Buben, eine Strafanzeige wurde ebenfalls nicht gestellt, sodass auch kein strafrechtliches Verfahren zustande kam.

Der BFV veranlasste hingegen eine Art Gutachten, das das Münchner Kinderschutzzentrum erstellte. Darin steht die Empfehlung, dass der Mann nicht mehr mit Kindern und Jugendlichen arbeiten solle. Daraufhin schloss das Präsidium ihn aus dem BFV aus - was praktisch einem Berufsverbot gleichkommt, denn jeder Trainer muss Mitglied in einem BFV-Verein sein. Sportgericht und Schiedsgericht entschieden ebenfalls gegen den Trainer.

In der Verhandlung vor dem Landgericht nun vertrat der BFV die Ansicht, es handle sich bei dem Ausschluss um eine Ermessensentscheidung des Präsidiums - und die sei grundsätzlich nur sehr eingeschränkt von einem ordentlichen Gericht überprüfbar. Im Verlauf der Verhandlung stellte sich heraus, dass es Gespräche über eine außergerichtliche Einigung gegeben hatte, die wohl sogar schon ziemlich weit gediehen waren - der Mann sollte sich verpflichten, nur mehr Erwachsenen-Teams zu trainieren. Der BFV verlangte aber zusätzlich die Einholung eines weiteren psychologischen Gutachtens - Verbands-Geschäftsführer Jürgen Igelspacher begründete das in der Verhandlung damit, dass der Trainer der ersten Herrenmannschaft in einem Verein oft Ansprechpartner für alle Spielerinnen und Spieler sei, auch für jüngere. Gescheitert ist dieser Vorschlag letztlich am Geld - der BFV weigert sich, das Zweitgutachten zu bezahlen, der Trainer sagt, er könne sich die wahrscheinlich 4000 Euro nicht leisten.

Der Anwalt des Klägers bemängelte in der Verhandlung die Ermittlungen des BFV: Ohne weitere Anhörungen habe man den Vorwürfen des zweiten Jungen geglaubt, nicht mal er sei gehört worden, nur dessen Eltern, als sie anriefen, um zu melden, was ihr Sohn erzählt hatte - "Hörensagen vom Hörensagen" nannte der Anwalt das. Igelspacher konterte, ihm reiche schon, was der Trainer selbst in seinen Stellungnahmen eingeräumt hatte, dass er mit dem angeblichen Opfer alleine einen Film angeschaut habe. Igelspacher: "So etwas tut ein Trainer nicht. Ein Trainer ist nicht allein mit einem ihm anvertrauten Kind, und ein Trainer sucht nicht die körperliche Nähe. Deshalb halte ich den Kläger für ungeeignet" - unabhängig davon, ob die Tatvorwürfe zutreffen oder nicht.

Die Richterin hat nun die nicht leichte Aufgabe, im Labyrinth aus Vereinsrecht, Verbandsgerichtsbarkeit und bürgerlichem Recht den Fall zu lösen. Entscheidung am 15. Oktober.

© SZ vom 22.07.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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