Prozess am Landgericht:Marihuana für Minderjährige

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28-Jähriger steht wegen Drogenhandels vor Gericht

Von Andreas Salch

Kevin T. lag noch in seinem Bett und schlief, seine Mutter war bereits zur Arbeit gegangen, als es einen furchtbar lauten Knall gab. Um 7.40 Uhr am Morgen des 29. Dezember 2017 hatten mehrere Polizisten in einem Mehrfamilienhaus in Neuperlach mit einer sogenannten Ramme die Türe zur Wohnung von T.s Mutter gewaltsam aufgebrochen und den 28-Jährigen festgenommen. Kevin T . sei "sichtlich geschockt" gewesen, erinnerte sich einer der Beamten an diesem Donnerstag vor der 8. Strafkammer am Landgericht. Kevin T. ist angeklagt wegen Abgabe von Betäubungsmitteln. Brisant dabei ist, dass er Marihuana und Ecstasy-Tabletten an Minderjährige im Alter zwischen 15 und 17 Jahren verkauft haben soll. Einer seiner zahlreichen Kunden war sogar erst 14, juristisch gesehen also noch ein Kind. In der Zeit von Anfang November 2017 bis zum Tag seiner Festnahme soll T. dem Buben bei sich zu Hause in 21 Fällen Marihuana und sieben Ecstasy-Tabletten verkauft haben. Der Bub kam mitunter täglich, sogar am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag zu Kevin T. und erstand meist ein Gramm Marihuana zum Preis von 20 Euro.

Zum Auftakt des Prozesses ließ der 28-Jährige über seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Kai Wagler, eine Erklärung abgeben, in der er die Vorwürfe einräumte. Als die Ermittler der Polizei das Zimmer von T. durchsuchten, fanden sie knapp 700 Gramm Marihuana, fünf Gramm Kokain sowie 35 Ecstasy-Tabletten. Aber auch einen Elektroschocker, bei dem es sich in diesem Fall um einen verbotene Waffe handelte, und einen hölzernen Baseballschläger. Da beide Gegenstände griffbereit in der Nähe der Drogen lagen, die Kevin T. in seinem Zimmer deponierte hatte, hat die Staatsanwaltschaft unter anderem Anklage wegen bewaffneten Handeltreibens erhoben, was besonders schwer wiegt. Bei einer Verurteilung droht dem 28-Jährigen allein hierfür eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren. Sowohl für den Baseballschläger als auch für den Elektroschocker habe "keine konkrete Verwendungsabsicht" bestanden, versicherte T.s Verteidiger in seiner Erklärung. Ebenso habe sein Mandant nicht gewusst, wie alt seine Abnehmer sind. Ein Polizist, der in dem Fall ermittelte, ist da allerdings anderer Ansicht. Bei der Auswertung von T.s Handy habe sich ein Chat befunden, in dem er einen vermeintlichen Kunden bittet, ihm von der "Tanke Kippen" mitzubringen. Dieser jedoch antwortete: "Ich bekomme keine Zigaretten. Ich bin noch keine 18." Der Prozess wird fortgesetzt.

© SZ vom 15.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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