Oberlandesgericht:P1 muss junger Mutter 10 000 Euro zahlen

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Der Club P1 im Münchner Haus der Kunst (Foto: Florian Peljak)

Die heute 28-Jährige stürzte während einer Party von einem Bartresen und bekommt dafür nun Schmerzensgeld - nicht die einzige Strafe für den Clubbesitzer.

Von Andreas Salch

Das geht ja gut los. Kaum hat die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht München begonnen, wird einem der Geschäftsführer des Clubs P 1 ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro aufgebrummt. Der Gastronom war zu dem Termin am Dienstagnachmittag geladen worden, ist jedoch nicht erschienen. Und was ihm sein Anwalt nun über den weiteren Verlauf der Verhandlung berichten kann, wird ihn sicher auch nicht erfreuen. Denn der Club soll einer jungen Mutter ein Schmerzensgeld in Höhe von 10 000 Euro zahlen.

Im August 2016 war die 28-Jährige Gast einer Feier, für die der Audi-Konzern das P 1 gemietet hatte. Im Laufe des Abends war sie auf einen dreieckigen Bartresen geklettert. Über dessen Innenfläche war in gut einem Meter Höhe ein schwarzer Teppich gespannt, der mit Klebeband am Bartresen befestigt war. Das ganze soll wie eine "klassische Bühne" ausgesehen haben, behauptet die 28-Jährige. Nachdem sie den Bartresen betreten hatte, um von dort Fotos zu machen, trat sie einen Schritt zurück. Der Teppich gab nach und sie stürzte rückwärts zu Boden. Sie zog sich einen dreifachen Beckenbruch zu, kam ins Krankenhaus und musste anschließend noch in die Reha.

Angesichts der gravierenden Folgen, die der Sturz für sie hatte, verklagte die 28-Jährige die P 1 Gaststätten GmbH vor dem Landgericht München I auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Doch die Klage wurde als unbegründet abgewiesen. Nach Ansicht der Richter hätten die Disco-Betreiber nicht damit rechnen müssen, dass Personen auf den Tresen klettern, um von dort aus zu fotografieren.

Die Richter am OLG indes bewerteten die Sache völlig anders. Der mit dem schwarzen Teppich überspannte Innenbereich der Bar habe eine "verborgene Gefahr" dargestellt, stellten sie fest. Zudem sei fraglich, ob die Bar an jenem Abend wegen des Teppichs überhaupt als solche erkennbar gewesen sei. Gerade in einem Club, wo auch betrunken getanzt werde, herrsche eine "erhöhte Gefahr zu sorglosem Verhalten" unter den Gästen, so die Richter.

Gleichwohl wiesen sie darauf hin, dass auch die Klägerin nicht ganz unschuldig an dem Unfall sei. Die 28-Jährige, die vor kurzem ein Kind zur Welt brachte, sagte, sie habe aufgrund der Beckenfraktur nach wie vor Schmerzen. Am Ende der Verhandlung einigte sie sich mit dem Anwalt des P1 auf einen Vergleich und die Zahlung der 10 000 Euro.

© SZ vom 21.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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