Online-Petition:Enttäuscht von der Staatsanwaltschaft

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Eine Münchnerin kämpft um die Eröffnung eines Prozesses wegen Vergewaltigung

Mit einer zehntausendfach unterstützten Online-Petition und einer juristischen Beschwerde kämpft eine 36-jährige Münchnerin für die Eröffnung eines Prozesses wegen Vergewaltigung. Die Frau übergab der Generalstaatsanwaltschaft in München am Dienstag rund 93 000 Unterschriften zu dem fast auf den Tag genau sechs Jahre alten Fall. Die 36-Jährige ist überzeugt, bei einem Münchner Discobesuch in der Nacht vom 18. auf den 19. April 2013 mit K.o.-Tropfen willenlos gemacht und vergewaltigt worden zu sein. Jahre später wurde ein Verdächtiger anhand seiner DNA-Spuren gefunden. Doch die ermittelnde Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren mangels Erfolgsaussichten ein.

Die Begründung: Die Frau könne sich nur bruchstückhaft an die Tat erinnern und der Mann schweige zu den Vorwürfen. Die Frau reichte gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft juristische Beschwerde ein. Diese werde aktuell geprüft, sagte Vize-Generalstaatsanwalt Thomas Weith. Die Petition an sich hat rechtlich keine Bedeutung, doch Weith versicherte bei der Übergabe: "Wir werden uns intensiv mit der Sache beschäftigen." Mit einer Entscheidung über die Beschwerde sei in zwei bis drei Wochen zu rechnen. Die Münchnerin beklagte bei der Überreichung der Petition: "Das ist doch ein Freifahrtschein für jeden Täter: Ich sorge dafür, dass das Opfer Erinnerungslücken hat, und schon wird das Verfahren eingestellt." Sie zeigte sich von der Staatsanwaltschaft enttäuscht: "Die Tatsache, dass das Verfahren eingestellt wurde, obwohl der Täter gefunden und eindeutig identifiziert wurde anhand der Spermaspuren, die in mir gefunden wurden, hinterlässt ein großes Gefühl von Ohnmacht, Wut, Verzweiflung und auch Unverständnis, weil ich die Begründung nicht verstehe."

Für die Münchner Generalstaatsanwaltschaft, die nun die Entscheidung der Staatsanwaltschaft München I prüft, betonte deren Sprecher Klaus Ruhland: "Das Verständnis von uns ist da." Doch es sei sehr schwer nachzuweisen, dass K.o.-Tropfen im Spiel gewesen seien. "Der Staatsanwalt hat dann Anklage zu erheben, wenn ein hinreichender Tatverdacht, also eine gewisse Verurteilungswahrscheinlichkeit gegeben ist", ergänzte Vize-Generalstaatsanwalt Weith. "Das sagt generell nichts darüber aus, ob wir dem Opfer glauben."

© SZ vom 17.04.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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