Olympische Winterspiele 2018:Gutachten gegen Olympia-Vertrag

Wenn München den Zuschlag für die Winterspiele 2018 bekommt, muss der Oberbürgermeister den Host-City-Vertrag unterschreiben. Doch ein Gutachten kommt nun zu dem Schluss: Mit dieser Unterschrift würder Ude seine Kompetenzen überschreiten.

Katja Riedel

Gegner der Münchner Olympiabewerbung um die Winterspiele 2018 haben ein Rechtsgutachten über den sogenannten Host-City-Vertrag erstellen lassen. Diesen müsste OB Christian Ude als Vertragspartner des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) unterschreiben, wenn das IOC die Spiele am 6. Juli in Durban an München vergeben sollte.

In dem 17-seitigen Gutachten, das am Montag vorgestellt werden soll und das die Gesellschaft für ökologische Forschung (GOEF) bezahlt hat, kommt der Regensburger Verwaltungsrechtler Gerrit Manssen nach SZ-Informationen zu dem Schluss, dass der OB in einzelnen Passagen seine Kompetenzen überschreite. Es gehe vor allem um die Planungshoheit, war am Freitag zu erfahren.

Ob das Gutachten Konsequenzen haben könnte, ist unklar. Man habe noch nicht geprüft, ob eine Klage möglich sei, sagte ein Olympiagegner. Ein Gutachten über diesen Vertrag hatten Olympiagegner mit ihrem knapp verlorenen Bürgerentscheid in Garmisch-Partenkirchen erreichen wollen. Das jetzt erstellte habe man noch vor dem Entscheid in Auftrag gegeben, sagte GOEF-Chef Wolfgang Zängl.

Das Bündnis NOlympia hatte wiederholt auf ein Salzburger Gutachten verwiesen, das den Vertrag nach österreichischem Recht als "sittenwidrig" einstufte. Der Vertrag sei oft genug auf Freistaats- und Bundesebene von Rechtsabteilungen geprüft und in der Vergangenheit von vielen Staaten unterzeichnet worden, sagte ein Sprecher der Bewerbungsgesellschaft.

© SZ vom 25.06.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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