Nach Trennung per SMS:Koch gesteht Mord an Freundin

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Als sie per SMS Schluss macht, rastet er aus: Ein Koch aus München hat vor Gericht zugegeben, seine Freundin umgebracht zu haben. Die 19-Jährige soll gedroht haben, er werde den gemeinsamen Sohn nicht wiedersehen.

Sie teilte ihm die Trennung per SMS mit, da rastete er aus: Ein Koch aus München hat zugegeben, seine 19-jährige Freundin in ihrer Augsburger Wohnung umgebracht zu haben. Der damals 37-Jährige soll der jungen Frau mit einem Fleischermesser die Kehle durchgeschnitten haben, nachdem sie per SMS angekündigt hatte, er werde den gemeinsamen dreimonatigen Sohn nicht wiedersehen.

Laut Anklage hatte der Mann das Tatmesser extra noch geschliffen. Zu Beginn des Mordprozesses vor dem Landgericht Augsburg gab der Verteidiger des Mannes am Montag eine Erklärung ab, wonach sein Mandant zugibt, die Frau getötet zu haben. Der Angeklagte bereue die Tat. Er selbst blieb stumm und äußerte sich nicht zu den Vorwürfen.

In dem Verfahren dürfte es auch darum gehen, ob das Verbrechen als Mord oder Totschlag einzustufen ist. Am 1. Juli 2012 hatte die 19-Jährige die verhängnisvolle SMS an den 37-Jährigen geschrieben. Am Abend des Tages setzte sich der Mann nach Angaben der Staatsanwaltschaft in den Zug und fuhr von München nach Augsburg zu seiner Freundin und dem Baby - mit zwei Messern im Rucksack.

Dann soll es zunächst zu einem Streit in der Wohnung der jungen Frau gekommen sein. Im Laufe der einstündigen Auseinandersetzung soll der Koch gesagt haben: "Ich töte dich und gehe ins Gefängnis." Doch die Frau soll ihm nicht geglaubt haben, weil der Mann zuvor noch nie gewalttätig geworden sein soll. Schließlich ging der Mann laut Anklage mit dem Fleischermesser auf die 19-Jährige los, stach ihr dreimal in die Brust und schnitt ihr dann die Kehle durch.

Der Koch rief noch am Tatort die Polizei und ließ sich von den Streifenbeamten in der Wohnung widerstandslos festnehmen. Die Staatsanwaltschaft betont in der Anklageschrift, dass das Opfer trotz der Ankündigung der Bluttat arg- und wehrlos gewesen sei. Der Mann wurde daher wegen heimtückischen Mordes angeklagt.

Für den Prozess sind vier Verhandlungstage eingeplant, das Urteil wird für den 8. April erwartet.

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