Nach Prozess um Messerstecherei:Zu Unrecht im Zwielicht

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Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen wegen Strafvereitelung gegen die Anwälte Gerhard Strate und Steffen Ufer ein

Von Andreas Salch, München

Die Staatsanwaltschaft am Landgericht München I hat ihre Ermittlungen gegen den Strafverteidiger Gerhard Strate, dessen Hamburger Kollegin Annette Voges sowie gegen den Münchner Anwalt Steffen Ufer wegen des Verdachts der Strafvereitelung eingestellt. Dies bestätigte jetzt ein Sprecher der Behörde. Die drei Anwälte waren in dem Prozess um die zu viereinhalb Jahren Haft verurteilte Melanie M. aus Hamburg ins Zwielicht geraten. Melanie M. hatte auf der Wiesn 2015 vor dem Käferzelt einen Mann niedergestochen. Um sie in dem Prozess vor der 2. Strafkammer am Landgericht München I zu entlasten, soll deren Verlobter, der Hamburger Millionär Detlef F., versucht haben, das Verfahren gegen seine Lebensgefährtin mit viel Geld zu beeinflussen. Angeblich soll er einem vermeintlichen Zeugen für seine Aussage 200 000 Euro geboten haben. Doch der Schwindel flog auf.

Bei der Urteilsverkündung hatte der Vorsitzende der 2. Strafkammer, Richter Norbert Riedmann, den Verteidigern von Melanie M. indirekt schwere Vorwürfe gemacht und ihnen unterstellt, sie hätten dabei mitgewirkt, den gekauften Zeugen für seine Vernehmung vor Gericht zu instruieren. Die Anwälte hatten diesen Vorwurf mit aller Schärfe zurückgewiesen und sich von dem Zeugen distanziert. Ein "Tatnachweis" für eine Strafvereitelung durch die Anwälte habe sich nicht ergeben, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München I an diesem Donnerstag.

Im Zuge der Ermittlungen um den gekauften Zeugen ist nun dafür der 55-jährigen Jürgen H. ins Visier der Fahnder geraten. Ihm wird Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage vorgeworfen. Jürgen H., so die Staatsanwaltschaft, soll in die Falschaussage des gekauften Zeugen in "irgendeiner Form involviert sein". Weitere Angaben machte die Behörde mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht. Der 55-jährige Jürgen H. hatte Ende der Achtziger, Anfang der Neunzigerjahre mit Anlagegeschäften rund 300 Personen um mindestens 150 Millionen Mark betrogen. Das meiste von dem Geld soll H. zur Finanzierung seines luxuriösen Lebenswandels verwendet haben. Um seiner drohenden Verhaftung zu entgehen, war H. 1993 mit seiner Familie nach Südafrika geflohen. Erst 2002 erfolgte die Auslieferung nach Deutschland. Ein Jahr später hatte das Landgericht Hamburg H. wegen Betrugs zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

© SZ vom 18.11.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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