Nach Mandeloperation schwerstbehindert:Zögerliche Lebensrettung

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Eigentlich ist es ein einfacher Routineeingriff, doch eine junge Frau ist nach einer Mandeloperation schwerstbehindert. Erst zwölf Jahre später räumen die Verantwortlichen vor Gericht ein, dass im Schwabinger Krankenhaus schwere Fehler gemacht wurden.

Ekkehard Müller-Jentsch

Eine junge Patientin endet nach einer eigentlich schlichten Mandeloperation als Schwerstpflegefall im Rollstuhl. Doch erst zwölf Jahre danach räumen die Verantwortlichen ein, dass damals im Schwabinger Krankenhaus schlimme Fehler gemacht worden sind. Vielleicht auch, damit das nicht in einem rechtskräftigen Urteil steht, haben sie nun endlich einer Kompromisslösung zugestimmt. Damit findet jetzt eine neun Jahre dauernde ungewöhnliche Prozessserie ein versöhnliches Ende.

Mandeln zu entfernen ist normalerweise für Ärzte wie Patienten ein einfacher Routineeingriff. Daran glaubte man damals, im Februar 2000, zunächst auch bei der noch nicht einmal 20 Jahre alten Angela R. Dann bekam die Patientin völlig überraschend Nachblutungen. Und plötzlich mussten die Ärzte um das Leben ihrer Patientin kämpfen.

In dieser brisanten Notfallsituation haben die Mediziner zwar die richtigen Eingriffe vorgenommen - dies jedoch deutlich zu langsam. Ist das ein Kunstfehler? Um diese Frage, für die es noch keine juristische Antwort gibt, drehte sich der ganze Prozess.

Erst hatten die Eltern der heute massiv hirngeschädigten Angela und ihre Krankenkasse AOK noch gemeinsam gegen die Stadt München als Träger des Klinikums geklagt. Der Arzthaftungsprozess verlief aber zunächst schlecht für sie: In erster Instanz hatte das Landgericht München I die Klage auf rund 386.000 Euro Schadenersatz abgewiesen - man hatte keinen groben Behandlungsfehler erkennen können.

Rechtsanwältin Monika Günther-Aschenbrenner, selbst approbierte Ärztin, ließ nicht locker. Doch auch die Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht München endete mit einer Niederlage: Die Patientin sei sozusagen Opfer einer dramatischen und äußerst schwierigen Komplikation geworden, meinte der Senat. Die richtige Vorgehensweise stehe in keinem Lehrbuch und keiner Handlungsanweisung, somit könne keine Rede von einem "groben" Behandlungsfehler sein.

"In der Gesamtschau einen groben Fehler"

Angelas Eltern warfen an diesem Punkt acht Jahre nach der Unglücks-OP resigniert das Handtuch. Sie akzeptierten ein Angebot der Allianz-Versicherung über 75.000 Euro Entschädigung und zogen mit ihrem Kind nach Süditalien. Die Anwältin gab aber weiterhin nicht auf und legte Revision gegen das OLG-Urteil beim Bundesgerichtshof ein. In Karlsruhe wurden ihre Argumente neu bewertet und für gewichtig befunden: Der Fall wurde an das OLG zurückverwiesen - es müsse überprüft werden, ob bei der Operation "gegen medizinisches Basiswissen" verstoßen wurde.

Zudem stelle sich die Frage, so der BGH, ob nicht eine Häufung von an sich einfachen Fehlern insgesamt schon eine Behandlung als "grob fehlerhaft" erscheinen lasse.

Bei der Neuauflage des Prozesses musste, wie in den Verfahren zuvor, der vom Gericht als Gutachter bestellte Anästhesie-Professor Rolf Rossaint von der Universität Aachen dem Senat Rede und Antwort stehen. Anders als in den Jahren zuvor, sah er nun "in der Gesamtschau einen groben Fehler", weil die lebensrettenden Maßnahmen "verzögert durchgeführt worden sind". Zu diesem Sinneswandel dürfte auch der von der Anwältin beigezogene Privatgutachter, Anästhesie-Professor Walter Schaffartzik aus Berlin, mit seinen prägnanten Fragen und korrigierenden Anmerkungen beigetragen haben.

Jedenfalls stimmten beide Seiten nun einem Vergleichsvorschlag des Gerichts zu: Als Klinikträger zahlt die Stadt für die Schäden der Vergangenheit 365.000 Euro und trägt von den unkalkulierbaren künftigen Schäden, die auf diese OP zurückzuführen sind und die während des Prozesses schon auf bis zu zwei Millionen Euro geschätzt wurden, 85 Prozent. Außerdem übernimmt die Stadt 85 Prozent aller Prozesskosten, die über 100.000 Euro betragen dürften.

© SZ vom 21.11.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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