Nach Hungerstreik:Asylprotest mit strengen Auflagen

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Rettungskräfte und Polizei räumten das Camp der hungerstreikenden Asylbewerber am Rindermarkt, nun soll dort erneut protestiert werden (Foto: Robert Haas)

Nach der Auflösung des Hungerstreik-Camps in München bekommen vier der fast 50 Flüchtlinge eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Derweil wird der Rindermarkt wieder zum Ort des Protestes gegen die Asylpolitik - und die Stadt befürchtet eine erneute Besetzung.

Von Bernd Kastner

Erneut wird der Rindermarkt zum Ort des Protestes gegen die Asylpolitik. An diesem Donnerstagabend beginnt um 18 Uhr eine Mahnwache, die die ganze Nacht über bis Freitag um sechs Uhr dauern soll. "Kein Mensch ist illegal - Solidarität mit den Asylsuchenden", lautet der Titel der Versammlung.

Sie wurde von Nicole Fritsche angemeldet, die dem bayerischen Landesvorstand der Linkspartei angehört. Hinter der Aktion stehe ein loses Netzwerk aus der linken Szene, das sich für eine Verbesserung der Flüchtlingspolitik einsetzt. Fritsche versichert, dass keine Besetzung des Rindermarktes geplant sei und auch kein neuerlicher Hungerstreik. Sie rechne mit 50 bis 100 Teilnehmern. Unterstützer des Hungerstreiks seien aufgerufen, ihre Erfahrungen während des Protestes und der Räumung durch die Polizei auf Stelltafeln zu notieren.

Das Kreisverwaltungsreferat versucht mit strengen Auflagen, eine erneute Besetzung des Platzes zu verhindern. So sind höchsten zwei Pavillons erlaubt, die an der Seite auch offen sein müssten. "Wir wollen reinsehen können", sagt KVR-Chef Wilfried Blume-Beyerle. Verboten sind "Einfriedungen" durch Stelltafeln oder Transparente. Auch die Polizei habe die Sorge geäußert, dass es zu einer ähnlichen Aktion wie vor zwei Wochen kommen könnte, so Blume-Beyerle.

Vier Flüchtlinge vorläufig anerkannt

Unterdessen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach eigenen Angaben alle Asylverfahren jener Flüchtlinge geprüft, die sich am Hunger- und Durststreik beteiligt hatten. Demnach erhält eine Person Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention und ist in ihren Rechten jenen gleichgestellt, denen politisches Asyl nach Artikel 16a des Grundgesetzes zugesprochen wird. Dies war die zentrale Forderung der Flüchtlinge für alle Teilnehmer des Hungerstreiks gewesen.

Drei weitere Flüchtlinge erhalten laut Bundesamt für Migration eine einjährige, verlängerbare Aufenthaltsgenehmigung. Bei 17 Personen stehe die für das Asylverfahren zwingend erforderliche Anhörung noch aus. Zehn Verfahren seien noch nicht abgeschlossen, bei sieben Personen seien die Anträge abgelehnt worden, zehn weitere Personen klagten bereits gegen die Ablehnung ihres Asylantrags.

Für zwölf der 49 Betroffenen liege die Zuständigkeit wegen der sogenannten Dublin-II-Verordnung bei anderen EU-Staaten. Vier dieser Anträge und die von zwei Familien will das Bundesamt aber dennoch prüfen.

© SZ vom 11.07.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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