Das Stadtjugendamt gibt unnötig zu viel Geld aus. So lässt sich das Ergebnis einer stichprobenartigen Rechnungsprüfung bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe zusammenfassen. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband kritisiert, dass vor allem vorrangige Ansprüche an andere Kostenträger nicht erkannt und geltend gemacht wurden. Sozialreferentin Dorothee Schiwy sieht als Ursache vor allem die hohe Arbeitsbelastung, als viele unbegleitete minderjährige Geflüchtete ankamen, und die schwierige Personalsituation in der wirtschaftlichen Jugendhilfe.
Von 90,5 Vollzeitstellen der wirtschaftlichen Jugendhilfe in den Sozialbürgerhäusern seien im Mai 2021 nur 62,5 besetzt gewesen, also etwas mehr als zwei Drittel. Dadurch gestaltete sich allein schon die Bewältigung des Tagesgeschäfts schwierig. Außerdem mussten noch die Kostenerstattungen für die unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten vom Jahr 2015 an geltend gemacht werden, was laut Schiwy zu einer "enormen Belastung" führte.
Newsletter abonnieren:München heute
Neues aus München, Freizeit-Tipps und alles, was die Stadt bewegt im kostenlosen Newsletter - von Sonntag bis Freitag. Kostenlos anmelden.
Dafür sei es gelungen, gegenüber dem Bezirk Oberbayern und der Regierung von Oberbayern Kostenerstattungen in Höhe von etwa 240 Millionen Euro für die Stadt zu sichern, bevor eine Verjährung eingetreten wäre. Gelitten hat darunter aber offenbar die Bearbeitung aktueller Fälle. Nach Schiwys Darstellung sind "langfristige Standardanpassungen in der Fallbearbeitung notwendig" geworden, deren Folgen sich im Prüfbericht widerspiegeln.
Häufig geht es um die Frage, ob nicht jemand anderes für die Kosten aufkommen müsste
Der Prüfungsverband untersuchte 46 Hilfefälle aus den Jahren 2012 bis 2017, die aus dem größten Kostenblock des Jugendamts, den Hilfen zur Erziehung (2020: 252 Millionen Euro), den Hilfen für junge Volljährige (51 Millionen Euro) und der Eingliederungshilfe (38 Millionen Euro) ausgewählt wurden. Die Ergebnisse hatten umfangreiche Nacharbeiten zur Folge, um jeweils vergleichbare Hilfefälle zu überprüfen, bei denen Ansprüche noch nicht verjährt waren.
Dabei ging es sehr häufig um die Frage, ob ein anderer Kostenträger als das Jugendamt zuständig ist. So sollten laut Prüfbericht die Kosten für einen Privatschulbesuch nur dann von der Jugendhilfe übernommen werden, wenn keine öffentliche Schule dem Hilfebedarf des Kindes gerecht wird. Dazu sollte zunächst die öffentliche Schulberatung vor einer Kostenübernahme eingeschaltet werden.
Werden Kinder und Jugendliche außerhalb der Familie untergebracht, etwa in einem Heim, so sei im Hilfeplan die Notwendigkeit dieser Unterbringungsform regelmäßig zu überprüfen, vor allem auch bei besonders kostenintensiven Hilfeformen, wie in therapeutischen Gruppen, monierte der Prüfungsverband. Ebenso sollte regelmäßig geprüft werden, ob die Eltern aufgrund ihres Einkommens einen Kostenbeitrag für die stationäre Unterbringung leisten müssen.