Mitbestimmungsrecht:Im Interesse der Mitarbeiter

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In Unternehmen werden von März bis Mai Betriebsräte gewählt

Von Wolfgang Görl

In mehr als 28 000 Betrieben in Deutschland sind die Beschäftigten aufgerufen, in den kommenden Monaten ihre Betriebsräte zu wählen. "Insgesamt sind rund 180 000 Betriebsratsmandate zu vergeben", sagt Simone Burger, die Vorsitzende des DGB-Kreisverbands München. Selbstverständlich sind auch die Münchner Belegschaften aufgefordert, ihre Interessenvertreter zu bestimmen - beispielsweise in der Metallindustrie. Dort gibt es rund 180 Betriebsratsgremien in der Landeshauptstadt, berichtet Horst Lischka, der Erste Bevollmächtige der Münchner IG Metall. Allein in dieser Branche kümmern sich in München 1700 Betriebsräte um die Belange ihrer Kolleginnen und Kollegen.

Generell kann in jedem Betrieb, der mindestens fünf Arbeitnehmer hat, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ein Betriebsrat gewählt werden. Die Wahlen finden alle vier Jahre statt, in der Regel in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 31. Mai. Je größer ein Betrieb ist, desto höher ist auch die Zahl der Betriebsratsmitglieder. Unter anderem wachen sie über die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, sie verhandeln Sozialpläne, müssen vor jeder Kündigung gehört werden und reden mit bei Schichtplänen, der Arbeitsorganisation oder dem Datenschutz. Vereinfacht gesagt: Betriebsräte bestimmen mit, was in einem Unternehmen passiert. Keinen Betriebsrat zu haben, sagt Simone Burger, bedeutet, "auf viele Rechte zu verzichten".

Natürlich gibt es immer wieder Versuche seitens der Arbeitgeber, die Gründung von Betriebsräten zu verhindern oder Mitarbeiter mittels Schikanen zum Verzicht auf ihre Kandidatur zu bewegen. Silke Vorpahl, Projektsekretärin bei Verdi, kennt solche Fälle. Ein beliebtes Mittel von Arbeitgebern ist nach ihren Erfahrungen auch die Einführung alternativer Gremien, wie Belegschafts-, Mitarbeiterausschuss oder Kulturrat firmieren. "Das sind Mogelpackungen", sagt Vorpahl. "Sie versprechen viel und halten fast nichts." Wirklich verbriefte Rechte hätten nur die Betriebsratsgremien. Sogar für die Arbeitnehmer seien sie auf Dauer von Vorteil. "Betriebe, die einen Betriebsrat haben, sind erfolgreicher am Markt als solche, die keinen Betriebsrat haben", sagt die Gewerkschafterin. Unter anderem könne so ein Gremium die Kommunikation zwischen Management und Belegschaft verbessern, für eine gute Stimmung im Betrieb sorgen und Lohngerechtigkeit herbeiführen.

Solche Erfahrungen hat auch Mustafa Öz gemacht, der Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). In München sind in dieser Branche vorwiegend kleinere und mittlere Betriebe aktiv, riesige Unternehmen wie bei den Metallern, wo allein BMW mehr als 46 000 Beschäftigte zählt, gibt es keine. Nicht zuletzt deshalb, so berichtet Öz, ist es für Betriebsräte, die in Hotel- und Gastronomiebetrieben, in Brauereien oder Bäckereien tätig sind, sehr wichtig, engen Kontakt zu den Kollegen zu halten - und zu ihrer Gewerkschaft, die als Partner bereitsteht, gegebenenfalls Druck auszuüben.

Dem Zusammenspiel von Betriebsräten und Gewerkschaften kommt auch für Heinrich Birner, dem Geschäftsführer von Verdi-München, große Bedeutung zu. "Ein Betriebsrat hat ja nur die gesetzlichen Möglichkeiten - ohne starke Gewerkschaft ist er nur eingeschränkt handlungsfähig." Schließlich sind es zumeist die Gewerkschaften, welche die Betriebsräte mit Knowhow versorgen und ihre Position stärken. Betriebsrat zu sein, ist ein Ehrenamt, das auszuüben, man lernen muss. "Dieser Job wird immer anspruchsvoller", sagt Simone Burger mit Blick auf die immer komplizierter werdende Arbeitswelt. Aber, fügt Vorpahl hinzu, "es macht Spaß, und gibt den Menschen viel".

© SZ vom 27.02.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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