Missbrauchsprozess:Kinderhilfe kritisiert Urteil gegen Ex-Trainer

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Zu milde: Die Deutsche Kinderhilfe hat das Urteil gegen den pädophilen Ex-Leichtathletik-Bundestrainer Ewald K. scharf kritisiert.

Die Deutsche Kinderhilfe hat das Urteil gegen den pädophilen Ex-Leichtathletik-Bundestrainer Ewald K. scharf kritisiert. Eine Haftstrafe von nur acht Jahren für knapp dreihundertfachen sexuellen Missbrauch von acht Opfern sei "in keiner Weise nachvollziehbar", sagte der Vorstandschef der Deutschen Kinderhilfe, Georg Ehrmann, am Mittwoch in Berlin.

Ewald K. wurde zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt. (Foto: Foto: dpa)

Wer über Jahre seine Vertrauensstellung ausgenutzt, die verschiedenen Opfer bedroht und manipuliert und das jüngste Opfer seit seinem achten Lebensjahr über Jahre missbraucht habe, der habe "eine ganz erhebliche gesteigerte kriminelle Energie gezeigt", sagte Ehrmann. Gerade für einen solchen Fall sehe das Gesetz die Höchststrafe von 15 Jahren vor. Allerdings sei Ewald K. "Nutznießer" eines sogenannten Deals geworden, kritisierte der Kinderhilfe-Chef.

Den Opfern weitere Vernehmung vor Gericht erspart

Ehrmann nannte es eine "ungute Entwicklung", dass in Missbrauchprozessen immer öfter Absprachen zwischen Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft getroffen würden für den Fall, dass die Täter gestehen und damit den kindlichen Opfern eine weitere Vernehmung vor Gericht ersparen. Natürlich sei es im Sinne der kindlichen Opfer, nicht erneut vor Gericht und in Anwesenheit des Täters aussagen zu müssen, betonte der Verbandschef. Dies wäre allerdings auch dann nicht notwenig, wenn die Aussagen der Opfer vorprozessual auf Video aufgezeichnet würden.

Das Münchner Landgericht hatte K. am Mittwoch wegen knapp 300-fachen sexuellen Missbrauchs an acht Sportlern im Alter zwischen 8 und 17 Jahren zu der achtjährigen Freiheitsstrafe und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Zuvor hatte man sich bereits auf eine "Verständigung" geeinigt: Mit einem "vollumfänglichen Geständnis" werde der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe "von nicht mehr als acht Jahren" verurteilt. K. legte daraufhin ein umfassendes Geständnis ab und ersparte seinen Opfern so auch eine Zeugenaussage vor Gericht.

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