"Mehmet" hofft auf Gnade des Staates:"Ich war ein Kind und naiv"

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Der als "Mehmet" bekannt gewordene Muhlis A. will zurück nach München und hofft auf die Gnade des Staates. Doch die CSU ist strikt gegen seine Rückkehr. Im Gespräch mit der SZ wehrt er sich dagegen, noch immer als unbelehrbarer Gewalttäter abgestempelt zu werden.

Andreas Glas und Katja Riedel

Der als "Mehmet" bekannt gewordene Muhlis A. wehrt sich dagegen, von Politik und Öffentlichkeit noch immer als unbelehrbarer Gewalttäter abgestempelt zu werden. A., der 2005 in der Türkei untergetaucht war, um einer Haftstrafe zu entgehen und daraufhin ein Wiedereinreiseverbot erhielt, will unter anderem über ein Gnadengesuch erreichen, dass er wieder nach Deutschland reisen darf - ohne verhaftet zu werden, zunächst nur als Tourist.

"Ich habe sicher viele Fehler gemacht": Muhlis A. (rechts) mit seinem Anwalt Burkhard Benecken. (Foto: oh)

"Ich habe sicher viele Fehler gemacht", sagte Muhlis A. am Dienstag der Süddeutschen Zeitung. Die Debatte über seine Person empfinde er aber als "einseitig und überspitzt". Taten, die er als 14-Jähriger begangenen habe, dürfe man ihm als heute 28-Jährigem nicht mehr vorwerfen.

Dass er bis zu seinem 14. Lebensjahr 62 Straftaten verübt hat, darunter immer wieder gefährliche Körperverletzung, Raub, Einbrüche und Erpressungen, erklärt er heute mit Naivität und Gruppenzwang: "Ich war damals ein Kind. Ich war naiv und leicht beeinflussbar, weil ich mich gegenüber meinen Freunden beweisen wollte." Für diese Taten wurde Muhlis A. nicht verurteilt, weil er zum Tatzeitpunkt noch nicht strafmündig war.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte am Montag eine Rückkehr Muhlis A.s bereits abgelehnt, weil er ihn nach wie vor für gefährlich hält. Auch der frühere Innenminister Günther Beckstein (CSU), der die Abschiebung des damals 14-Jährigen Muhlis A. ohne dessen Eltern 1998 mit veranlasst hatte, sprach sich am Dienstag gegen eine Einreise des früheren Serientäters aus.

"Das Urteil ist zu vollstrecken, da muss er behandelt werden wie jeder andere auch", sagte Beckstein. Erst nach Verbüßen der 18-monatigen Haftstrafe, wegen der Muhlis A. 2005 in der Türkei untergetaucht war, könne man über eine Aufhebung der dauerhaften Ausweisung verhandeln. Er halte es für keine gute Idee, dass "Mehmet" offenbar vorhabe, kriminellen Jugendlichen in München von der schiefen Bahn zu helfen. Muhlis A. ließ offen, ob er bereit ist, seine Strafe in München zu verbüßen.

Ähnlich hart urteilt auch der Bundestagsabgeordnete Hans-Peter Uhl (CSU), der den "Fall Mehmet" als damaliger Münchner Kreisverwaltungsreferent publik gemacht und dem 14-Jährigen sowie dessen Eltern einen Ausweisungsbescheid zugestellt hatte. Die Eltern konnten sich gerichtlich gegen ihre Abschiebung wehren. Muhlis A. sei aufgrund seiner Straftaten "ein Mensch, der das Recht verwirkt habe, in Deutschland zu sein", sagte Uhl.

Das ganze Interview lesen Sie am Mittwoch im Münchenteil der Süddeutschen Zeitung

© SZ vom 19.09.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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