Wirbel um früheren Straftäter Muhlis A.:CSU will Rückkehr von "Mehmet" verhindern

Muhlis A., genannt "Mehmet", beschäftigt wieder einmal die Politik: Erst setzte er sich in die Türkei ab, nun will er zurück in seine Heimatstadt München. Bayerns Innenminister Herrmann will das verhindern. Der einstige Serientäter sei immer noch gefährlich. Doch Herrmann erntet Widerspruch.

Katja Riedel

Die Absicht des 1998 ausgewiesenen Serientäters Muhlis A., genannt "Mehmet", Anfang 2013 nach München reisen zu wollen, sorgt für Wirbel. A. selbst und sein Anwalt Burkhard Benecken hatten der Süddeutschen Zeitung bestätigt, dass sie die Einreise des heute 28-Jährigen noch am Montag mit juristischen Schritten vorantreiben wollten. Zunächst wolle Muhlis A. nur als Tourist kommen und ein Sozialprojekt mit Münchner und Berliner Jugendlichen aus Problemvierteln ins Leben rufen, so sein Anwalt. Dazu müssten sowohl ein Wiedereinreiseverbot in die EU als auch ein bestehender Haftbefehl ausgesetzt werden, letzterer über ein Gnadengesuch bei der Staatsanwaltschaft.

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) lehnte eine Rückkehr Muhlis A.s ab. "'Mehmet' wollen wir hier nicht", sagte er am Montag der Nachrichtenagentur dapd. Muhlis A. sei gefährlich. Wenn dieser nach Deutschland einreise, "muss er seine gerechte Strafe absitzen". Muhlis A.s Anwalt Benecken nahm "mit Verwunderung" zur Kenntnis, "dass sich der Innenminister ein Gefährlichkeitsprofil meines Mandanten zutraut, obwohl er ihn nicht kennt". Sein Mandant habe aber mit einem "gewissen Gegenwind gerechnet".

Der blies auch aus der Münchner CSU-Stadtratsfraktion. "Wir brauchen den Mehrfachtäter Mehmet nicht wieder in Deutschland", sagte der Fraktionsvorsitzende Josef Schmid und plädierte dafür, "seine Einreise mit allen rechtlichen Mitteln zu verhindern." Die SPD-Fraktion sieht hingegen "politisch keinen Grund", warum A. nicht nach München zurückkehren solle, sofern er sich offenen juristischen Fragen stelle. "Unsere Gesellschaft wäre arm, wenn sie sich von einem Einzelnen bedroht fühlte", sagte Stadtrat Constantinos Gianacacos.

Der Fall des damals 14-Jährigen aus Neuperlach hatte 1998 deutschlandweit für Schlagzeilen gesorgt. Der in München geborene Jugendliche hatte aufgrund von etwa 60 Straftaten seine Aufenthaltserlaubnis verloren und wurde allein in die Türkei abgeschoben - als erstes Kind in Deutschland. 2002 war er nach einem Berufungsverfahren nach München zurückgekehrt.

Inzwischen gibt Muhlis A. sich geläutert

2005 jedoch verprügelte er im Streit seine Eltern und drohte ihnen, sie zu töten. Sie zeigten ihn an. Es folgte eine Jugendstrafe von 18 Monaten Haft, die er nicht antrat. Stattdessen setzte er sich in die Türkei ab, wo er heute lebt. Inzwischen soll sich die Familie versöhnt haben. Und Muhlis A. gibt sich geläutert.

Einreisen kann er derzeit nicht, weil das Kreisverwaltungsreferat (KVR) ein Wiedereinreiseverbot verhängt hat, es gilt für den gesamten Schengen-Raum. Weder bei der Münchner Staatsanwaltschaft noch im KVR waren am Montag bereits entsprechende Anträge eingegangen. Das KVR behandelt solche "als Einzelfallentscheidung", sagt Vize-Chefin Claudia Vollmer, die früher die Ausländerbehörde geleitet hat.

Muhlis A. müsse, wenn er nach Deutschland einreisen wolle, bei der deutschen Vertretung in der Türkei ein Visum beantragen sowie das KVR ersuchen, das Wiedereinreiseverbot zu befristen. Sein Anwalt will eine solche Befristung zum 31. Dezember erreichen. Von Januar an könnte Muhlis A. dann einreisen.

Wollte er dauerhaft in München leben, müsste er auch nachweisen, wie er seinen Lebensunterhalt bestreiten will. Für ein Touristenvisum seien die Anforderungen geringer, so Vollmer. Bei der "Ermessensentscheidung" würden sowohl Vorleben in Deutschland wie derzeitiges Verhalten in der Türkei geprüft - über ein polizeiliches Führungszeugnis hinaus. Die Prüfung sei nicht innerhalb kurzer Zeit möglich. Für das Ausländeramt seien derartige Anträge Routine.

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