Mann auf Wache erschossen:Starnberger Polizisten handelten in Notwehr

Sieben Schüsse feuerten drei Beamte in einem Starnberger Polizeirevier auf einen psychisch kranken Mann ab. Die Staatsanwaltschaft stellt nun klar: Die Polizisten hätten keine andere Möglichkeit gehabt.

Bei den tödlichen Schüssen vom Sommer auf einen psychisch kranken Mann in der Starnberger Polizeiwache haben die Beamten in Notwehr gehandelt. Dies hat die Staatsanwaltschaft den drei uniformierten Schützen bescheinigt.

Die Polizisten hätten keine andere Möglichkeit als den Schusswaffengebrauch gehabt, um den für sie lebensbedrohenden Angriff abzuwehren, teilte die Münchner Staatsanwaltschaft am Freitag mit.

Der 71-Jährige war am 7. Juni erschossen worden, nachdem er den Ermittlungen zufolge mit einem Küchenmesser auf die Beamten losgegangen war. Die Überprüfung ergab nach den Angaben der Justizbehörde, dass der Mann seit Jahren an einer wahnhaften Schizophrenie litt und mehrfach in einer psychiatrischen Klinik untergebracht war. Der Patient habe seine Betreuerin mit dem Tode bedroht.

In der Notwehrsituation feuerten die drei Beamten insgesamt sieben Schüsse auf den 71-Jährigen ab. Mindestens ein Projektil traf den Angreifer in den Kopf.

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