Lerchenau:Die Bürger sind gefragt

Lesezeit: 1 min

Öffentlichkeit wird beim Projekt Eggarten frühzeitig informiert

Von simon schramm, Lerchenau

Wenn in der Siedlung Eggarten gebaut wird, sollen die Bürger frühzeitig in die Planung eingebunden werden. Der Bezirksausschuss (BA) hat in seiner Sitzung der Vorlage des Planungsreferates zugestimmt, nach der schon vor einem Aufstellungsbeschluss zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden soll. Das Planungsreferat entspricht damit dem Wunsch des Bürgervereins Lerchenau, der eine solche Beteiligung, etwa in Form eines runden Tisches, bei der diesjährigen Bürgerversammlung im April gefordert hatte.

Die Eigentümer-Struktur der Siedlung ist kompliziert: Etwa zwei Drittel der Grundstücke gehören dem Immobilienunternehmen CA Immo; der Rest ist noch Eigentum der Bundeseisenbahnvermögen GmbH, die derzeit aber in Verhandlungen mit einem neuen Käufer steht. Die CA Immo plant seit Längerem, das Gebiet neu zu bebauen. Zur Entwicklung des Gebietes wäre es erforderlich, den geltenden Flächennutzungsplan zu ändern sowie einen neuen Bebauungsplan aufzustellen, schreibt das Planungsreferat.

Im Nutzungsplan sei die Fläche teils als Bahnfläche und teils als Gewerbefläche dargestellt. Karola Kennerknecht, Vorsitzende des Bürgervereins, hatte bei der Bürgerversammlung das Anliegen eingebracht, dass auch Anregungen der Anwohner, des Bezirksausschuss und von Vereinen für das Areal Beachtung finden sollten.

Das Planungsreferat will die Entwicklung des Areals aber erst prüfen, wenn die Eigentümerverhältnisse geklärt sind und die Eigentümer sich zu einer einvernehmlichen Entwicklung bereit erklärt haben. Es müsse geklärt werden, wie eine Lösung für noch bewohnte Grundstücke erreicht und gesichert werden könne. Das Referat schildert, wie es danach weitergehen würde: Der Stadtrat müsste sich mit einer Beschlussvorlage mit Planungszielen und Eckdaten befassen. Auf dessen Grundlage könnte dann ein stadt- und landschaftsplanerischer Wettbewerb gestartet werden. Dessen Ergebnis würde nach einem Aufstellungsbeschluss die Grundlage für das darauffolgende Bauleitplanverfahren sein. Im Rahmen dieser Planungsschritte werde dem BA und der Öffentlichkeit noch Gelegenheit zur Beteiligung gegeben werden.

© SZ vom 17.09.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: