Laubholzbockkäfer:Bescheid rechtmäßig

Neubibergerin zieht Klage gegen Fällung ihrer Linde zurück

Von Daniela Bode, München

In der Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit eines Bescheids zur Fällung einer Linde wegen des Asiatischen Laubholzbockkäfers hat eine Neubibergerin ihre Klage gegen den Freistaat Bayern zurückgenommen. In ihrem Garten an der Josef-Kyrein-Straße war im Zuge der Fällungen der potenziellen Wirtsbäume des Käfers im September 2015 auch ihre alte Linde gefällt worden. Sie hatte Klage gegen den Fällbescheid vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht eingereicht, da sie der Auffassung ist, dass dieser nicht rechtmäßig war. Wie die Vorsitzende Richterin vor kurzem in der Verhandlung aber darlegte, ist die Klage unzulässig. Sie empfahl der Neubibergerin, diese zurückzunehmen. Zwar hatten Bärbel Bruch und ihr Mann mit der sogenannten Fortsetzungsfeststellungsklage die richtige Klageart gewählt, da der Baum bereits gefällt ist.

Die Klägerin zeigte enttäuscht. "Es ist schon bitter. Ich hätte mir erhofft, dass der Bescheid rechtlich geprüft wird", sagte Bruch der SZ. In der Verhandlung hatte sie auch betont, dass sie den Ausgang bedauere, da sie für so viele Menschen sprechen würden. Für die Zukunft empfahl die Richterin, gegen einen Fällbescheid einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht zu stellen. Dann werde auch die Rechtmäßigkeit geprüft. Einen solchen hatten die Bruchs nicht gestellt.

© SZ vom 25.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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