Verwaltungsgericht:Busparkplatz hat im Wohngebiet nichts verloren

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Der ehemalige Busparkplatz am Ortsrand von Grasbrunn ist derzeit gesperrt - und das soll auch so bleiben. (Foto: Claus Schunk)

Ein Grasbrunner Grundeigentümer zieht seine Klage gegen das Landratsamt mangels Aussicht auf Erfolg zurück

Von Lars Brunckhorst, Grasbrunn

Das dürfte ganz nach dem Geschmack der Anwohner in der neuen Siedlung sein, die auf dem Gelände der Feinkostfirma Kugler in Grasbrunn entstanden ist: Der ehemalige Werksparkplatz am Ortsrand wird nicht wieder zu einem Abstellplatz für Busse inklusive der beklagten Folgen Lärm und Gestank. Das ist das Ergebnis eines Ortstermins, zu dem das Verwaltungsgericht am Mittwoch nach Grasbrunn gekommen war. Johann Hiltmair, dem das Grundstück gehört und der gegen das Landratsamt geklagt hatte, weil dieses einen Busparkplatz für unzulässig hält, zog noch an Ort und Stelle seine Klage zurück.

Dem Grasbrunner blieb auch nicht viel anderes übrig. Denn das Gericht unter Vorsitz von Cornelia Dürig-Friedl machte dem Kläger und seinem Rechtsanwalt unmissverständlich klar, dass ihre Klage keine Aussicht auf Erfolg hätte. Zum einen gibt es bis dato gar keinen Bescheid des Landratsamtes, gegen den überhaupt Rechtsmittel eingelegt werden könnten. Vielmehr läuft gegenwärtig noch das Anhörungsverfahren zur künftigen Nutzung. Außerdem hat die DB Regio, eine Tochtergesellschaft der Bahn, die den Parkplatz für ihre Nahverkehrsbusse nutzte, den Mietvertrag mit Hiltmair in der Zwischenzeit gekündigt. Der Platz wird schon seit längerem nicht mehr genutzt.

Richterin Dürig-Friedl meinte denn auch an die Adresse des Klägers und seines Anwalts gerichtet, in einer Jura-Klausur würde man den Fall "abenteuerlich" nennen. "Wenn der Mieter gekündigt hat und die Nutzung beendet ist, wozu sind wir dann überhaupt hier?" Der auf Baurecht spezialisierte Essener Klägeranwalt Winfried Grieger widersprach: "Abenteuerlich ist, was hier abgelaufen ist." Die Nutzung als Parkplatz sei nur beendet worden, weil dem Busunternehmen kein langfristiger Betrieb zugesichert werden konnte. "Damit ist die geschäftliche Basis zerstört."

Das Gericht blieb dabei: Es gebe zwar einen regen Schriftwechsel mit dem Landratsamt, aber eben keine Nutzungsuntersagung, gegen die geklagt werden könne. Der Grundstückseigentümer selbst habe bisher nicht einmal einen Bauantrag für die Nutzung des Geländes gestellt, den das Landratsamt ablehnen könnte. Stattdessen habe das Landratsamt für den Busparkplatz mehrmals eine Fristverlängerung erteilt. Insofern sei die Klage überraschend und ohne jede Grundlage.

Das Gericht machte dem Grundeigentümer aber auch deutlich, dass die Fläche selbst bei Stellung eines ordentlichen Bauantrags voraussichtlich nicht als Parkplatz genehmigt werden kann. Mit dem Wegzug der Firma Kugler und der Umwandlung des Gewerbegebiets zu einem Wohngebiet sei die Rechtsgrundlage für den ehemaligen Kunden- und Mitarbeiterparkplatz entfallen. Weil die Fläche mehr oder weniger im Außenbereich liegt, an ein Wohngebiet und unmittelbar an eine geplante Kindertagesstätte anschließt, müsste der Schallschutz berücksichtigt werden. Der Grasbrunner Gemeinderat hat sich schon mal einstimmig gegen die weitere Nutzung als Busparkplatz ausgesprochen.

Was bleibt Johann Hiltmair außer den Prozesskosten, die er tragen muss? "Sie können dort ihr Privatauto abstellen", so die Richterin. Damit will er sich nicht begnügen. Sein Anwalt kündigte nach dem Termin sogleich an, man plane bereits den nächsten Schritt.

© SZ vom 07.06.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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