Verurteilung wegen Untreue:Gewofag kündigt Knauer

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Das Amtsgericht verurteilte die Geschäftsführerin der Gewofag Maria Knauer wegen Untreue zu einer Geldstrafe. Nun ist ihr gekündigt worden.

Sven Loerzer

Die wegen Untreue zu einer noch nicht rechtskräftigen Geldstrafe verurteilte Geschäftsführerin des städtischen Wohnbauunternehmens Gewofag, Maria Knauer, muss ihren Chefsessel sofort räumen. Der zwölfköpfige Aufsichtsrat des Konzerns hat bei seiner Sondersitzung am Freitagvormittag einstimmig und ohne Diskussion die außerordentliche Kündigung ausgesprochen.

Die ehemalige Geschäftsführerin der Gewofag Maria Knauer. (Foto: oh)

Die frühere Verwaltungsdirektorin des städtischen Krankenhauses Harlaching ist vor zwei Wochen wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu jeweils 250 Euro, insgesamt also 35.000 Euro, verurteilt worden.

Nach dem Urteil des Amtsgerichts, gegen das Knauer in Berufung geht, hat sie 2002 ihrem damaligen Stabsstellenleiter Wilfried J. im Zusammenhang mit der Neuorganisation des Pflegebereichs ohne Berechtigung Leistungszulagen in Höhe von rund 15.000 Euro zukommen lassen. Knauer habe sich nicht selbst bereichert, betonte das Gericht, aber mit der Zulage klar ihre Kompetenzen überschritten.

Sowohl das Planungsreferat als Betreuungsreferat als auch Aufsichtsratsvorsitzender Christian Ude (SPD) hatten sich in der Sitzung für die außerordentliche Kündigung ausgesprochen, so wie dies im Anstellungsvertrag bereits bei einer erstinstanzlichen Verurteilung vorgesehen ist.

"Auch wenn Frau Knauer sich nicht selbst bereichert hat, sondern nur Gesellschaftszwecke des Krankenhauses fördern wollte, hat sie eindeutig ihre Kompetenzen überschritten und über Gelder des Krankenhauses nach Gutdünken verfügt", erklärte Ude.

Sowohl das Strafmaß als auch die Schadenssumme seien beachtlich. Ude: "Wir können nicht bei Angestellten in unteren Einkommensgruppen hart zuschlagen, wenn 100 oder 200 Euro pflichtwidrig ausgegeben werden, und bei der Chefetage Milde walten lassen. Das würde die Belegschaft nicht verstehen."

Knauer habe aber "für die Landeshauptstadt jahrzehntelang eine sehr gute und anerkannte Arbeit geleistet und viel für die Sanierung des Harlachinger Krankenhauses erreicht". Knauer, derzeit krank, hatte im Vorfeld angekündigt, dass sie die Kündigung gerichtlich überprüfen lassen wird.

Mit der Kündigung kehrt sie in das Beamtenverhältnis bei der Stadt zurück, da sie sich für den Gewofag-Posten nur beurlauben hatte lassen. Zwar hat die Stadt ein Disziplinarverfahren eingeleitet, doch ruht dies, wie üblich, bis zur Rechtskraft des Strafurteils. Wird es in zweiter Instanz bestätigt, droht ihr die Entfernung aus dem Beamtendienst. "Das Vertrauen ist nicht mehr da, dass Frau Knauer in eine leitende Stellung bei der Stadt zurückkehrt", sagt CSU-Fraktionschef Josef Schmid.

Schon bei weniger schwerwiegenden Fällen komme es in der Regel zur Entfernung aus dem Dienst. "Die Volljuristin Knauer muss wissen, dass man sich nicht über Regeln hinwegsetzen kann."

© SZ vom 24.07.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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