VE München Ost:Rauswurf war rechtens

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Kommunaler Versorger gewinnt Rechtstreit gegen ehemaligen Chef

Von Barbara Mooser, Aschheim/Kirchheim

Die fristlose Kündigung des früheren Vorstands des VE München Ost war rechtens: Das ist nach fast drei Jahren nun endgültig geklärt. Der ehemalige Chef des Kommunalunternehmens, das in Aschheim, Kirchheim, Feldkirchen, Grasbrunn und neun weiteren Gemeinden die Abwasserentsorgung sowie teilweise auch die Trinkwasserversorgung übernimmt, hat seinen Einspruch gegen eine Entscheidung des Landgerichts München II zurückgenommen.

Zuvor habe das Oberlandesgericht dem früheren Vorstand signalisiert, dass er mit seiner Klage keine Aussicht auf Erfolg habe, erläuterte der Verwaltungsratschef Piet Mayr am Donnerstag bei einem Pressegespräch am Unternehmenssitz in Poing. Er zeigte sich erleichtert, dass es nun endlich einen klaren Schnitt gibt: Die Sache habe das Unternehmen doch sehr belastet, die Stimmung unter den Mitarbeitern habe gelitten, so Mayr. "Jetzt sind wir auf einem sehr guten Weg." Ob das Unternehmen noch Schadensersatzansprüche gegen den früheren Vorstand geltend macht, hängt laut Mayr vom Ausgang eines Ermittlungsverfahrens gegen den Ex-Vorstand ab. Die Staatsanwaltschaft München II prüft derzeit noch, ob Anklage wegen Untreue erhoben wird.

Die fristlose Kündigung im März 2015 war Konsequenz eines Berichts des Kommunalen Prüfungsverbands, den der Verwaltungsrat in Auftrag gegeben hatte, nachdem öffentlich eine Reihe von Vorwürfen gegen den Vorstand laut geworden waren. Unter anderem kritisierten die Prüfer unverhältnismäßig teure Investitionen in danach von Familienmitgliedern genutzte Dienstwohnungen, Dienstreisen ohne Anlass und unzulässige Dienstwagennutzung. Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit seien verletzt, berufliche und private Interessen vermischt worden, erläuterte Thilo Kopmann, der das Unternehmen seit November 2015 führt. Wie groß der Schaden ist, der dem VE München Ost dadurch entstanden ist, lasse sich schwer beziffern, so Mayr.

Dass der frühere Vorstand auch unternehmerische Entscheidungen getroffen hat, die kostenträchtige Folgen haben, ist hingegen nicht der Fall, wie Mayr und Kopmann unterstrichen. Das unternehmerische Handeln des früheren Vorstands sei beispielsweise "definitiv nicht ursächlich" für Preiserhöhungen im vergangenen Jahr. Grund sei vielmehr, dass sich der VE München Ost auf das rasche Bevölkerungs- und Gewerbewachstum in seinem Zuständigkeitsbereich und auch auf neue Herausforderungen einstellen müsse. Laut Kopmann will man beispielsweise die Kläranlage erweitern und einen dritten Brunnen bohren.

© SZ vom 26.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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