Urteil in München:Mehrjährige Haftstrafen für Schleuser-Trio

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Sie haben gestanden, Hunderte Iraker illegal über die Grenze gebracht zu haben: Vor dem Landgericht München fiel das Urteil gegen eine Schleuserbande.

Das Landgericht München I hat drei Männer wegen gewerbs- und bandenmäßiger Schleusung von hunderten Irakern zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Schleuser-Trio war geständig und hatte zugegeben, in den Jahren 2007 und 2008 hunderte Menschen illegal von Griechenland nach Italien gebracht zu haben. Sie versteckten sie in Lastwagen und Wohnmobilen.

Das Gericht verhängte Haftstrafen von zweimal fünf Jahren und in einem Fall von drei Jahren und drei Monaten. Die Geständnisse bescherten dem Trio deutlich mildere Strafen und dem Gericht einen verkürzten Prozess. Die Parteien hatten sich mit der Strafkammer abgesprochen.

"Ich entschuldige mich für die Fehler, die ich gemacht habe", wurde ein 29-jähriger Kfz-Mechaniker in seinem Schlusswort aus dem Irakischen übersetzt. Er stieß als letzter zu den anderen Schleusern im Alter von 27 und 38 Jahren und räumte seine Schuld bereits in der vergangenen Verhandlung am Dienstag ein, seine Komplizen folgten an diesem Donnerstag seinem Beispiel.

Richter Norbert Riedmann machte in seiner Urteilsbegründung geltend, dass das Schleuser-Trio auf dem Rücken von armen Irakern "viel Geld" verdient habe. Sie hätten das "Elend und die Not schamlos ausgenutzt, um finanziellen Reibach zu machen", sagte der Richter. Die Fahndung nach den Hintermännern laufe noch. Schwierigkeiten bereite allerdings die mangelnde Kooperationsbereitschaft Griechenlands.

Am letzten Verhandlungstag sagte auch ein bereits in Griechenland verurteilter deutscher Lastwagenfahrer aus, der mit den drei Verurteilten zusammengearbeitet hatte. Der 1963 geborene Fahrer aus Sachsen-Anhalt hatte die meisten Schleuserfahrten übernommen.

Auf seinen Aussagen bei der Polizei beruhte die Anklage hauptsächlich. Er räumte ein, für die Fahrten mehrmals zehntausende Euros erhalten zu haben. Auch ihm droht in München noch ein Verfahren.

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