Unterhaching:Vorauseilende Zustimmung

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Unterhaching billigt Bauvorhaben aus Angst vor dem Landratsamt

Mitunter kommt es vor, dass das Landratsamt das gemeindliche Einvernehmen ersetzt. Lehnt nämlich ein Gemeinderat einen Bauantrag ab und die übergeordnete Behörde ist der Ansicht, die Kommune hätte rein aus den vorgegebenen Bestimmungen Ja sagen müssen, wird der Beschluss des Gemeindegremiums für nichtig erklärt. Das ärgert die Gemeinderatsmitglieder dann meistens, machen können sie selten etwas gegen die Anordnung von oben. Es sei denn die Gemeinde klagt dagegen. Oft kommt das laut Landratsamt-Sprecherin Christine Spiegel nicht vor, nur hin und wieder. Und dass sogar gerichtlich gegen das ersetzte Einvernehmen vorgegangen wurde, passierte vielleicht zwei oder drei Mal in den vergangen zehn Jahren. Allerdings: Nicht immer habe dabei das Landratsamt gewonnen.

In Unterhaching hat manch einer im Gemeinderat mittlerweile das Gefühl, das Landratsamt kippe ständig die Beschlüsse der Gemeinde. Christine Helmling, Grünen-Gemeinderätin und Dritte Bürgermeisterin, verärgerte daher schon der vorauseilende Hinweis der eigenen Verwaltung. Im Ferienausschuss war es erneut um den Neubau einer Wohnanlage mit 15 Wohneinheiten in der Albert-Schweizer-Straße gegangen. Für zu groß hatte der Unterhachinger Gemeinderat in einer früheren Sitzung die geplanten Baukörper bereits befunden und die Pläne dem Bauherrn zur Überarbeitung zurückgegeben. Nun hatte der etwas abgespeckt und sein Vorhaben erneut eingereicht. Die Verwaltung meinte nun, das Einvernehmen müsse erteilt werden und fügt den Hinweis an: "Sollte der Ferienausschuss das gemeindliche Einvernehmen verweigern, ist zur Anhörung des Landratsamts München auf Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens zum ursprünglichen Antrag ein weiterer Beschluss erforderlich." Es war also klar: Sagt Unterhaching wieder nein, erteilt das Landratsamt die Genehmigung. Und dann könnte sogar der ursprüngliche Bauantrag mit den größeren Gebäuden durchgehen. Das wollte natürlich keiner, das Einvernehmen wurde bei einer Gegenstimme erteilt.

Glücklich war damit niemand im dem Gremium, am allerwenigsten Christine Helming. "Das Landratsamt macht, was es will", findet sie und erinnert an die jüngste Entscheidung, die Erschließung der Traglufthalle in Neubiberg über Unterhachinger Flur zu führen, obwohl dort der Bau- und Umweltausschuss dagegen votiert hatte. Auch eine Werbeanlage an der Hauptstraße, die nach Auffassung der Unterhachinger Entscheidungsträger unzulässig über den Gehsteig ragt und daher vom Gemeinderat abgelehnt worden war, hatte das Landratsamt genehmigt. In diesem Fall klagt die Gemeinde allerdings gegen die Entscheidung der Behörde. Gelegentlich vertrete das Landratsamt eben eine andere Rechtsauffassung, sagte Unterhachings Bauamtsleiter Stefan Lauszat. Helming findet vor allem: "Wir werden nicht ernst genommen. Dann brauchen wir ja gar nicht erst diskutieren."

© SZ vom 02.09.2015 / hilb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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