Unterhaching:Parken erlaubt

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Polizei hat keine Handhabe gegen Campingbusse und Anhänger

Von Michael Morosow, Unterhaching

Es ist immer wieder ein Ärgernis für Anwohner, wenn auf der Straße vor ihrem Haus Campingfahrzeuge oder Lastwagen Stoßstange an Stoßstange abgestellt sind wie an einer Autobahn-Raststätte - nicht nur wegen der dadurch belegten Parkplätze. In beinahe allen Landkreiskommunen führen Betroffene regelmäßig darüber Klage und fordern Polizei und Gemeinde dazu auf, dagegen etwas zu unternehmen. Zuletzt zum wiederholten Male in der Bürgerversammlung der Gemeinde Unterhaching, wo ein Anwohner aus der Habichtstraße die unerquickliche Situation in seiner Nachbarschaft schilderte. "Die Albert-Schweitzer-Straße hat sich zu einer Campingstraße verwandelt", schimpfte er.

Wenn er sich von seinem Vorstoß erhofft hatte, Bürgermeister Wolfgang Panzer oder der Unterhachinger Polizeichef Stefan Schraut würden nun endlich Abhilfe schaffen, dann wird er wohl enttäuscht den Heimweg angetreten haben. "Wollen würden wir schon, aber dürfen tun wir nicht", lautet sinngemäß die Quintessenz der Antworten, die Panzer und Schraut für ihn parat hatten.

Der Bürgermeister stellte dabei wie schon so oft in der Vergangenheit klar, dass zugelassene Lastwagen und Campingfahrzeuge auf öffentlichem Parkraum abgestellt werden können. "Die dürfen dort parken, nur für Lkw gibt es nachts ein Parkverbot in Wohngebieten", erklärte der Rathauschef.

Und auf den Einwand eines Besuchers, nach Paragraf 12 der Straßenverkehrsordnung dürften Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug in Wohngebieten nicht länger als zwei Wochen geparkt werden, ergriff Polizeiinspektionsleiter Stefan Schraut das Mikrofon und plauderte ein wenig aus der Schule. Diese Vorschrift stamme aus den Dreißigerjahren des vorigen Jahrhunderts und werde in der Praxis nicht mehr angewendet, weil es für Lkw-Fahrer und Campingbusbesitzer ein einfaches Mittel gebe, den Paragrafen auszuhebeln: Wenn nach 14 Tagen der Anhänger nur um einen Meter nach hinten oder vorne verschoben werde, beginne die 14-Tages-Frist von neuem zu laufen.

Und wenn die Polizei die Einhaltung der Frist kontrollieren wollte, müsste sie an allen vier Reifen der Fahrzeuge den Ventilstand mit Kreide kennzeichnen. "Dann vertreiben wir einen, und der Nächste stellt sich hin", sagte Schraut. Und außerdem würden die meisten Wohnmobile als Personenwagen geführt, sodass sie unbegrenzt parken dürften.

© SZ vom 23.05.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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