Unterhaching:Ein Fall für die Aufsichtsbehörde

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Landratsamt entscheidet über Widersprüche gegen die Umlegung der Sanierungskosten für die Andresenstraße

Von Michael Morosow, Unterhaching

Die Auseinandersetzung zwischen Anliegern der im Vorjahr sanierten Andresenstraße und dem Unterhachinger Gemeinderat über die Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung geht in eine neue Runde. Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses haben in ihrer jüngsten Sitzung die Widersprüche von 46 Grundstücksbesitzern gegen die Kostenbescheide mit dem Argument zurückgewiesen, dass diese nicht begründet worden seien. Neuer Ansprechpartner für die enttäuschten und wütenden Anlieger ist nunmehr das Landratsamt München, dem als Rechtsaufsichtsbehörde die Bescheide zur kostenpflichtigen Entscheidung vorgelegt werden. Und wenn Andreas Pfichner, der Sprecher der Anlieger, seine Ankündigung wahr macht, werden er und seine Mitstreiter jetzt einen Rechtsanwalt mit der Überprüfung der gesamten Causa Andresenstraße beauftragen.

Die Anwohner wollen es nach wie vor nicht hinnehmen, für die dringend notwendig gewordene Sanierung ihrer Straße zur Kasse gebeten zu werden - so wie in der Vergangenheit die Anlieger anderer Straßen auch. Knapp 500 000 Euro beträgt ihr Anteil, gerechnet nach dem in der Straßenausbaubeitragssatzung festgelegten Verteilungsschlüssel. Danach gehen 20 Prozent der Kosten auf Rechnung der Gemeinde, den Rest müssen die Anlieger aufbringen.

Diese fanden im November 2015 die ersten Vorauszahlungsbescheide in ihren Briefkästen vor. Mitte Dezember erschienen viele von ihnen im Rathaus, um ihre schriftlich formulierten Widersprüche fristgerecht einzureichen. Die Anlieger hatten sich dabei darauf verständigt, auf eine Begründung des Widerspruchs zu verzichten, was rechtlich nicht zu beanstanden ist. Gleichzeitig findet sich in jedem der 45 Widersprüche der Passus: "Ich beantrage das Widerspruchsverfahren bei der Gemeinde Unterhaching ruhen zu lassen, bis über den Widerspruch der Frau L. eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt." Die Anwohner wollten also den Ausgang eines Musterverfahrens abwarten. Die Crux an der Sache: Auch Frau L., die 46. Grundstücksbesitzerin, hat ihren Widerspruch nicht begründet.

Die Entscheidung für die Einleitung eines Musterverfahrens liegt zwar grundsätzlich im Ermessen der Gemeinde, speziell im Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht ergibt ein Musterverfahren nach Darstellung der Rathausverwaltung aber keinen Sinn, weil angesichts unterschiedlicher Grundstücksgrößen und Geschossflächenzahlen die Vergleichbarkeit fehlt.

Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung, während der sich Ausschussmitglieder mit den Anliegern besprachen, fasste das Gremium dann den Beschluss, sowohl eine weitergehende Würdigung des Widerspruches der Anliegerin L. als auch der 45 weiteren Widersprüche mangels Begründung nicht leisten zu können und dem Landratsamt zur Entscheidung vorzulegen.

Dass es durchaus Kalkül der Anlieger und deren Rechtsanwalt war, die Widersprüche nicht zu begründen, davon geht man im Rathaus und in den Fraktionen ohnehin aus; denn nunmehr liegt die Entscheidung nicht mehr beim Gemeinderat Unterhaching, der es bekanntlich seit jeher hartnäckig ablehnt, auf die Gebühren für die Straßensanierung zu verzichten. Jetzt muss das Landratsamt die Entscheidung fällen.

© SZ vom 20.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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