Unterhaching:"Die Büros sind Wohnklos"

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Am Grünwalder Weg in Unterhaching will ein Bauherr ein Gebäude errichten. Was für eines, ist umstritten. (Foto: Claus Schunk)

Unterhaching will verhindern, dass sich ein Neubau später als Boardinghouse entpuppt

Von Michael Morosow, Unterhaching

Bevor sie dem Gemeinderat die Genehmigung eines Bauantrags vorschlagen, prüfen die Mitarbeiter des Unterhachinger Bauamtes eingehend nicht nur Maße und Platzierung des Gebäudes, sondern auch die Form der Nutzung. Das Haus kann also mustergültig geplant sein und sich noch so schön in die Umgebung schmiegen - wenn darin zum Beispiel ein Bordellbetrieb errichtet werden soll, zückt der Gemeinderat die Rote Karte. Was aber ist zu tun, wenn der Bauherr partout nicht verraten will, welche Art der Nutzung er für den Neubau vorsieht? Dann soll er schauen, wo er bleibt.

Sinngemäß lautet so die Entscheidung des Unterhachinger Bauausschusses, der in seiner jüngsten Sitzung über den Neubau eines Verkaufs- und Bürogebäudes am Grünwalder Weg 10a befinden musste. Zwar lehnte das Gremium das Vorhaben des Bauherrn einstimmig ab, dieser muss damit seine Pläne aber nicht in den Schredder werfen. Es gibt ja noch das Landratsamt, und das hat die Gemeinde nun schon zum zweiten Mal wissen lassen, dass nach seiner Ansicht das Bauvorhaben genehmigungsfähig ist.

Grund für die abweisende Haltung der Gemeinde ist ihre Angst, vom Bauherrn bezüglich der tatsächlichen Nutzung der Gebäude über den Tisch gezogen zu werden. Man will nicht für den Neubau von zwei Ladeneinheiten im Erdgeschoss sowie für Büroflächen im ersten und zweiten Obergeschoss die Genehmigung erteilen, um wenige Monate später vor einem Boardinghouse zu stehen. Auf diese Spur hatte der Antragsteller die Gemeinde gebracht, als er in der Baubeschreibung als Nutzungszweck "Beherbergungsstätte" nannte.

Der Ausschuss hatte den Bauantrag im September 2015 zum ersten Mal abgelehnt und im November sich auch von eingereichten Änderungsplänen nicht von seinem Nein abbringen lassen. "Die Ablehnung stützte sich insbesondere auf die nicht vorhandene Betriebsbeschreibung für die beiden Ladeneinheiten", formulierte Christian Franke vom Unterhachinger Bauamt in der Sitzungsvorlage für den Ausschuss. Und nachdem das Landratsamt angekündigt hatte, dass es das gemeindliche Einvernehmen ersetzen werde, zementierten die Mitglieder des Bauausschusses trotzig ihr Nein im April 2016.

Nun hat sich das Landratsamt nach nochmaliger Überprüfung des Bauantrages abermals zu Wort gemeldet. Entscheidender Satz im Schreiben der Behörde an das Unterhachinger Rathaus: "Nach unserer Auffassung liegen somit hinsichtlich der Art der Nutzung keine Ablehnungsgründe vor, da das beantragte Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig ist." Bezüglich der aufgeworfenen Unklarheiten durch die Angabe in der Baubeschreibung, es sei eine Beherbergungsstätte geplant, sei durch einen Vertreter des Bauherrn mitgeteilt worden, dass es sich hierbei um einen Irrtum handle. "Die schriftliche Korrektur der Angaben durch den Bauherrn wurde angekündigt", heißt es weiter im Schreiben der Behörde.

Insbesondere an letzteren Satz stieß sich der Bauausschuss. "Was heißt hier ,wurde angekündigt'? Entweder er macht's, oder er macht's nicht", ereiferte sich Günter Stäblein (CSU) und erntete breite Zustimmung. "Da bin ich gleicher Meinung", sagte etwa Dieter Senninger (SPD), der vor allem die sehr kleinen Büroflächen in den Obergeschossen verdächtig findet. "Die Büros sind Wohnklos", sagte Senninger. Hans Potschacher von den Grünen fasste die Bedenken in einem Satz zusammen: "Ich hätte gerne gewusst, was da reinkommt."

© SZ vom 22.06.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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