Unterföhring:Touristen im Keller

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Unterföhring versagt einer nachträglichen Nutzungsänderung von Kellerräumen die Zustimmung. Hausbesitzer hatten sie an Touristen vermietet.

Von Irmengard Gnau, Unterföhring

Mit ihrem dreisten Verhalten haben zwei Unterföhringer Hausbesitzer den Zorn der örtlichen Kommunalpolitiker auf sich gezogen. Die beiden Männer hatten drei Zimmer im Keller ihres Hauses über längere Zeit auf der Internet-Plattform Airbnb Touristen zum Übernachten angeboten, gegen Miete versteht sich. Im Bauplan verzeichnet und genehmigt waren diese Zimmer jedoch als Hobby-, Fitness- beziehungsweise Aufwärmraum. Die beiden Männer hatten zusätzlich einen Abstellraum unter der Kellertreppe zu einer Küche umgewandelt. Ein reichlich unverfrorenes Vorgehen, befanden die Mitglieder des Unterföhringer Bauausschusses.

Allerdings blieb die unerlaubte Vermietung der Zimmer nicht verborgen. Mitarbeiter des Landratsamts nahmen das besagte Haus im vergangenen November in Augenschein und untersagten den Besitzern daraufhin die Airbnb-Vermietung der drei Zimmer, weil diese von der genehmigten Nutzung abweicht. Eine solche Nutzungsänderung ist in der bayerischen Bauordnung geregelt - während der Vorwurf der Zweckentfremdung nur dann zum Tragen kommen kann, wenn die Kommune eine entsprechende Zweckentfremdungssatzung erlassen hat. Im Landkreis hat das bislang noch keine der 29 Kommunen, auch wenn Gemeinden wie Unterhaching und Ottobrunn bereits darüber nachdenken.

Generell gilt nach der bayerischen Bauordnung, dass eine bestehende Nutzung dann nur mit Genehmigung durch die zuständige Behörde geändert werden darf, wenn an die neue Nutzung andere rechtliche Anforderungen zu stellen sind als an die bisherige. Wird genehmigter Wohnraum zu Gewerbe umgenutzt, braucht es dafür also eine entsprechende Baugenehmigung zur Nutzungsänderung, genauso wie im umgekehrten Fall. Zuständig für eine solche Genehmigung sind im ersten Schritt die Kommunen, dann das Landratsamt. Dieses kann, wie im Unterföhringer Fall, eine nicht genehmigte Nutzung untersagen; sollte das bei den Eigentümern kein Gehör finden, kann die Behörde als weitere Sanktionsmöglichkeit ihre Anordnung notfalls mit einem Zwangsgeld durchsetzen.

Die Unterföhringer verstehen da keinen Spaß

Ein großes flächendeckendes Problem stellt die unerlaubte Vermietung im Landkreis derzeit wohl nicht dar. Nutzungsänderungen von Wohnnutzung zu künftig Beherbergungszwecken kämen im Landkreis nicht sehr häufig vor, heißt es aus dem Landratsamt. Wie viele Fälle es konkret gibt, wird nicht gesondert erfasst. Ein markanter Trend lasse sich allerdings nicht erkennen. Auch in Unterföhring ist ein solcher Fall bislang die Ausnahme, so die Information aus dem Rathaus.

Die beiden Unterföhringer Airbnb-Anbieter beantragten nachträglich, die vermieteten Kellerräume offiziell zu Kinder- beziehungsweise Gästezimmern umzuwidmen. Um die dafür nötigen Brandschutzvorgaben einzuhalten, wollten sie einige Umbauten vornehmen. Dem verweigerten die Mitglieder des Bauausschusses jedoch einstimmig ihre Zustimmung. Er lasse sich nicht am Nasenring durchs Dorf führen, beschied Bürgermeister Andreas Kemmelmeyer (PWU) den Antragstellern. Mit der ausdrücklichen und einstimmigen Ablehnung einer Wohnnutzung im Keller sandten die Unterföhringer Kommunalpolitiker auch ein Zeichen aus, dass sie in solchen Fällen "keinen Spaß verstehen", betonte der Bürgermeister. Für spätere Bauwerber sollte das wohl ein Fingerzeig gewesen sein.

© SZ vom 28.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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