Taufkirchen:Streit um Stellplatz

Altbürgermeister Walter Riedle blitzt mit Antrag auf Behindertenparkplatz ab

Nach der Klage ist vor der Klage - das gilt zumindest im Fall der Rechtsstreitigkeiten zwischen der Gemeinde Taufkirchen und ihrem einstigen Bürgermeister Walter Riedle. Der hatte kürzlich vor Gericht die Ausweisung eines Behindertenparkplatzes vor der Kreissparkasse am Lindenring gefordert. Nachdem die Gemeinde dem nachgekommen und der Rechtsstreit Ende 2018 beigelegt worden war, hat Riedle nun die nächste Klage beim Verwaltungsgericht München eingereicht.

Darin fordert der CSU-Altbürgermeister - er ist infolge eines Aneurysmas halbseitig gelähmt - die Ausweisung eines Behindertenparkplatzes vor seiner Rechtsanwaltskanzlei am Erlenweg. In seiner Klagebegründung argumentiert Riedle, dass er bislang zu Fuß oder mit dem Rollstuhl von seinem Wohnhaus im Kastanienweg in die Arbeit gelangt sei - über einen befestigten Gehweg. Nun aber werde dort ein neues Einfamilienhaus errichtet, wodurch diese Verbindung abgeschnitten und er zu einem Umweg gezwungen sei - "eine Entfernung von fußläufig circa 260 Metern", heißt es in der Klageschrift. Diese müsse er wegen seiner Lähmung mit dem Auto zurücklegen, weshalb er vor seiner Kanzlei einen Behindertenparkplatz benötige. Bei der Gemeinde habe er beantragt, diesen für einen Zeitraum von 18 Monaten auszuweisen - danach sollte die Baustelle abgeschlossen, der Gehweg wieder offen sein.

Doch die Kommune lehnte ab. Schon im Dezember verwies Bauamtsleiter Stefan Beer darauf, dass es gemäß Baugenehmigung vier Stellplätze für die Kanzlei geben müsse. Einen davon könne man problemlos für Riedle nutzen, so Beer. "Er müsste das selbst regeln. Deshalb sieht die Gemeinde aktuell keine Veranlassung, etwas zu unternehmen." Nun werden beide Seiten wohl abermals vor Gericht aufeinandertreffen.

© SZ vom 21.02.2019 / stä - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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