Taufkirchen:Plan B

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Um eine Nachverdichtung zu ermöglichen, setzt die Gemeinde Taufkirchen alte Bauvorschriften am Birkengarten außer Kraft

Von Iris Hilberth, Taufkirchen

Vom "B-Plan" spricht der Taufkirchner Leiter der Bauverwaltung, Thomas Beer, salopp, wenn er über den Bebauungsplan spricht. Dieses Steuerinstrument der städtebaulichen Entwicklung steht für bestimmte Gebiete in der Gemeinde immer wieder auf dem Prüfstand und vor Veränderungen, wenn in dem Geltungsbereich eines Bebauungsplans die Vorgaben nicht mehr zeitgemäß erscheinen oder die Anwohner auf eine Änderung drängen. "Am Birkengarten" haben sich die Anträge der Grundstückseigentümer auf eine Änderung des "B-Plans" nun so gehäuft, dass der Gemeinderat sich nun auf einen Plan B geeinigt hat: Er schafft den Bebauungsplan mit der Nummer 19 für diesen Bereich einfach ganz ab.

Dieser Entscheidung vorausgegangen war eine umfangreiche Diskussion in den Gremien, wie man die Dinge "Am Birkengarten" neu ordnet. Der Bebauungsplan stammte noch aus dem Jahr 1950, als Nachverdichtung auch in Taufkirchen noch kein Thema war. Großzügige Grundstücke sind dort auch heute noch keine Seltenheit. So wunderte es keinen, als ein Anwohner auf die Idee kam, auf seinem Grund ein weiteres Haus zu errichten und einen entsprechenden Antrag auf die Änderung des Bebauungsplans stellte. Der Gemeinderat hatte auch nichts dagegen und stimmte zu.

Nun gab es in diesem Gebiet nicht einen, sondern verschiedene kleinere Bebauungspläne. Und so meldete sich gleich der nächste Anwohner des Birkengartens in der Bauabteilung mit dem Ansinnen, eine derartige Änderung der Vorschriften auch für sein Grundstück zuzulassen.

Weil das vermutlich immer so weiter gegangen wäre, und weil es an dieser Stelle Taufkirchens jenseits der Autobahn 8 in direkter Nachbarschaft zu Ottobrunn noch viele einzelne Bebauungspläne gibt, die man ändern könnte, machte sich die Gemeinde daran, das gesamte Areal zu überplanen. Bis dann die CSU in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses auf die Idee kam: "Schaffen wir den Bebauungsplan doch einfach ab. Dann gilt für alle die Bayerische Bauordnung."

Die Mehrheit in dem Gremium konnte sich durchaus mit dieser Lösung anfreunden, die Entscheidungszuständigkeit lag gleichwohl beim Gemeinderat. Der war sich dann zwar nicht mehr ganz so einig, zumal man sich ja in all den Jahren viele Gedanken über die Gestaltung dort gemacht und zuletzt 2007 eine Änderung auf den Weg gebracht hatte. "Aufgeben würde ich den Plan nicht, vielleicht aber auf drei oder vier Bebauungspläne reduzieren", versuchte Peter Soellner (SPD) einen Kompromiss zu finden. "Wenn man sich die Anträge der Bürger ansieht, will doch jeder etwas anderes", meinte hingegen Maximilian Löffelmeier von der CSU, "so aber gilt gleiches Recht für alle." Eine knappe Mehrheit von elf zu neun Stimmen sprach sich dann aber doch dafür aus, die zunächst anvisierte vierte Änderung abzubrechen und den Bebauungsplan aufzuheben.

Anders hingegen entschied das Gremium beim Bebauungsplan Nummer 11a, der am Südlichen Köglweg die Ortsgestaltung regelt. Hier war ein Wintergarten Stein des Anstoßes. Ein Eigentümer hatte eine solche Einglasung seiner Terrasse errichtet, sich aber nicht an die genauen Vorgaben gehalten und viel zu großzügig gebaut. Einigen Nachbarn gefiel das gar nicht, sie beschwerten sich bei den Behörden. Um nun aber einen in solchem Fall vom Landratsamt angeordneten Abriss abzuwenden, stellte der Wintergartenbesitzer einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans. Einige Nachbarn wusste er auf seiner Seite, andere Anwohner hingegen lehnten das Ansinnen ab. Auch hier den Bebauungsplan abzuschaffen, wie CSU-Gemeinderat Herbert Heigl im Bauausschuss beantragt hatte, wäre an dieser Stelle wenig zielführend gewesen. Denn dann würde eine ganz alte Regelung gelten, die gar keine Wintergärten zulässt. Die CSU nahm daher Abstand von dieser Idee, wollte dem Bürger aber mit einer Änderung des Bebauungsplans seinen Wintergarten erhalten und für alle dort eine Wohnraumerweiterung durch solche Einhausungen ermöglichen. Mit zehn zu zehn Stimmen wurde dies aber abgelehnt. Somit muss der Wintergarten nun weg.

© SZ vom 23.09.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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