Taufkirchen:Beratung zur Pflege

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Das gilt auch schon für solche des Pflegegrades 1. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen. Das sind alle Leistungen, die die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen im Alltag fördern. Mit Fragen dazu, zum Beispiel was alles eine haushaltsnahe Dienstleistung ist, oder welche Unterstützung man bekommen könnte, können sich Betroffene und Angehörige an Katharina Franke von der Beratungsstelle "Für ein Leben mit Behinderung" wenden. Sie ist erreichbar unter 089/23 04 31 44 oder beratungsstelle@integra-hachinger-tal.de. Die Beratung ist kostenlos. Informationen unter www.integra-hachinger-tal.de.

© SZ vom 28.04.2021 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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