Straßenerschließung:Grünwald kommt Hausbesitzern entgegen

Der Drittel-Erlass ist nun auch in die Grünwalder Erschließungssatzung eingefügt worden und gilt vom 1. Januar an. Das hat der Gemeinderat beschlossen. Viele Landkreisgemeinden haben die Regelung bereits in ihre Satzungen aufgenommen, wonach Anliegern von Straßen, die mindestens 25 Jahre alt sind und zwischen April 2012 und 2021 nachträglich vollständig erschlossen werden, ein Drittel des vorher laut Satzung fälligen Beitrags erlassen wird. Da die Gemeinde zehn Prozent der tatsächlichen Kosten einer Grundstückserschließung übernimmt, blieben bisher 90 Prozent für den Hauseigentümer. Nun sind es 60 Prozent, den Rest trägt die Gemeinde.

SPD-Gemeinderat Achim Zeppenfeld war erfreut über die finanziellen Vorteile für die Bürger. Auch die Abschaffung der Straßenausbausatzung in Grünwald hatte seine Partei schon 2016 gefordert - "also noch weit vor der Forderung der Freien Wähler und der daraus resultierenden Abschaffung durch die CSU-Regierung in Bayern", so Zeppenfeld.

© SZ vom 19.12.2018 / cw - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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