Straßenbaukosten:Neubiberg will Anlieger schonen

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Beiträge für den Ausbau von Straßen sollen vorerst nicht abgerechnet werden

CSU und Grüne im Neubiberger Gemeinderat machen sich für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge stark. Bis der Landtag über die Pflicht dazu entschieden hat, soll die Gemeinde nach dem Willen der beiden Fraktionen die Anlieger für Straßenausbauten nicht zur Kasse bitten. Dieses Anliegen haben CSU-Ortsvorsitzender Thomas Pardeller und Grünen-Fraktionsvorsitzender Kilian Körner in einem gemeinsamen Dringlichkeitsantrag vorgebracht, über den im Gemeinderat nur kurz gesprochen wurde. Es zeichnete sich aber bereits ab, dass das Gremium das Anliegen teilt.

Im Landtag wird derzeit sowohl über eine komplette Abschaffung der Pflicht zur Straßenausbaubeitragssatzung als auch über die Änderung der Soll-Regelung in eine Kann-Regelung diskutiert. Laut Pardeller sind aus Sicht von CSU und Grünen beide Varianten vorstellbar. Wie er im Gemeinderat darlegte, geht es ihnen darum, "nach außen als Kommune im Landkreis ein starkes Signal zu setzen". Denn den Gemeinden, vertreten durch die kommunalen Spitzenverbände, komme beim Gesetzgebungsverfahren im Rahmen der Anhörung eine wichtige Rolle zu. Die Antragsteller fordern zudem, dass in Neubiberg vorerst keine Beiträge für den Straßenausbau abgerechnet werden, wenn denn schon absehbar sei, dass die Pflicht möglicherweise abgeschafft wird. "Damit können Ungerechtigkeiten für einzelne Betroffene vermieden werden", heißt es in einer Presseerklärung zu dem gemeinsamen Antrag.

"Das kann ich voll und ganz nachvollziehen", sagt Bürgermeister Günter Heyland (Freie Wähler). "Wir ziehen ja alle an einem Strang." Im Gemeinderat ist schon häufig deutlich geworden, dass alle Mitglieder am liebsten die Ausbaubeitragssatzung abschaffen würden. Laut Heyland wird es noch dauern, bis die ersten beitragspflichtigen Maßnahmen in Neubiberg abgerechnet werden können. Bis dahin könnte bereits klar sein, wie der Landtag entscheidet. "Es könnte gut für uns ausgehen." Gleichzeitig regte er an, dass die Antragsteller ihr Anliegen als "normalen Antrag" stellen sollten, da keine Eile geboten sei. Das werden sie nun tun. Der Antrag wird wohl im Januar behandelt werden.

© SZ vom 19.12.2017 / dabo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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