Straßenausbau:Warnung ans Rathaus

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FWG droht mit Bürgerentscheid gegen Erschließungsbeiträge

Die Freie Wählergemeinschaft (FWG) Grasbrunn will verhindern, dass Anlieger von bestehenden Straßen im ganzen Gemeindegebiet noch zu Ersterschließungskosten herangezogen werden. "Vielen Gemeindebürgern drohen Zahlungen von mehreren tausend Euro für die Ersterschließung von Straßen, die teilweise schon seit Jahrzehnten ausgebaut, formal aber nicht ersterschlossen sind", warnte FWG-Vorstand Johannes Seitner vor der Gemeinderatssitzung an diesem Dienstag, in der das Thema behandelt werden soll. Die Zahl der Betroffenen dürfte nach Schätzungen FWG mehr als tausend betragen, von denen ein Großteil gar nicht wisse, was auf sie zukommen könnte. "Wir werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, um dieses die Bürgerinnen und Bürger bedrohende Damoklesschwert so gut es geht zu beseitigen", verspricht Seitner.

Der Gemeinderat wird am Dienstag unter Tagesordnungspunkt 9 über eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beraten. Es geht um die 25-jährige Ausschlussfrist für Erschließungsbeiträge, die am 1. April 2021 in Kraft tritt und damit - laut FWG - "um nicht weniger als darum, für welche Straßen bis zum 31.03.2021 noch Erschließungsbeiträge erhoben werden können und sollen". Eine für alle Bürger faire Lösung sei grundsätzlich nicht möglich, sagt Seitner und verweist auf die laufenden Beratungen im Landtag, Haus- und Grundstückseigentümer von Straßenerschließungsbeiträgen zu befreien, wenn deren Herstellung vor mehr als 25 Jahren begonnen wurde. Solange darüber nicht endgültig im Landtag entschieden sei, gebe es keine Dringlichkeit, darüber jetzt im Grasbrunner Gemeinderat eine Entscheidung herbeizuführen. "Sollte es nicht anders gehen, dann werden wir einen Bürgerentscheid zu diesem Thema initiieren, wie er vor kurzem auch in der Gemeinde Aschheim erfolgreich war", kündigt die FWG an. In Aschheim wurde die Erhebung der Beiträge vor einer Woche in einem Bürgerentscheid von einer Mehrheit abgelehnt.

Die Freien Wähler haben vor kurzem im Bayerischen Landtag einen Antrag eingebracht, der darauf abzielt, die Anlieger von Straßen, deren technische Herstellung vor mehr als 25 Jahren begonnen wurde, von der Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu befreien und die Kommunen für Beitragsausfälle in vollem Umfang zu entschädigen. In Bayern müssen Hunderttausende Straßenanlieger fürchten, für die Ersterschließung von noch nicht fertig gestellten Straßen, die vor Jahrzehnten gebaut wurden, zu Beitragszahlungen herangezogen zu werden, ehe die neue Verjährungsfrist 2021 in Kraft tritt.

© SZ vom 25.09.2018 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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