Straßenausbau:Bürgerentscheid soll Streit ums Geld klären

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Eine Initiative von Anwohnern beharrt darauf, dass ihnen die Gemeinde Aschheim ein Drittel der Kosten für den nachträglichen Ausbau ihrer Straßen erlässt. Bürgermeister Glashauser schlägt deshalb ein Ratsbegehren vor

Von Irmengard Gnau, Aschheim

Wer soll den nachträglich fertiggestellten Erstausbau des Johann-Wieser-Wegs in Dornach, der Aschheimer Friedensstraße, des Lerchenwegs und der weiteren Straßen bezahlen, in denen in diesen Monaten Tiefbauarbeiter am Werk sind und waren? Diese Frage treibt die Gemeinde Aschheim und viele ihrer Bürger um. Bald könnten sich so ziemlich alle Aschheimer damit beschäftigen: Denn um die seit Monaten schwelende Streitfrage zu klären, hat Bürgermeister Thomas Glashauser (CSU) nun ein Ratsbegehren ins Spiel gebracht. Das könnte bedeuten, dass am Ende die Bürger darüber abstimmen, wie viel Geld die Anlieger der betroffenen Straßen zu bezahlen haben und wie viel die Gemeinde aus ihrer Kasse übernehmen muss.

Es geht um durchaus hohe Summen, meist fünfstellige, die auf die einzelnen Grundstücksbesitzer an den betroffenen Straßen zukommen. Nach dem Kommunalabgabengesetz und der seit Jahrzehnten gültigen Aschheimer Satzung haben Anlieger bei der Ersterschließung 90 Prozent der anfallenden Kosten zu tragen, anteilig je nach Zahl der Anlieger, Grundstücksgröße und der Art der Bebauung. Die übrigen zehn Prozent übernimmt die Gemeinde. Unter Ersterschließung versteht das Baugesetzbuch die erstmalig endgültige, also bautechnisch vollständige und nicht nur provisorische Herstellung einer Erschließungsstraße. Dazu gehören zum Beispiel Entwässerung und Beleuchtung, gegebenenfalls Geh- und Radwege sowie ein tragfähiger Unterbau.

Weil sie die Kosten für diese - erstmalige - Aufrüstung ihrer seit Jahren bestehenden, aber eben nicht den genannten Ansprüchen entsprechenden Straßen nicht alleine tragen wollen, hat die neu gegründete Bürgerinitiative Straßenausbau Aschheim/Dornach die Gemeinde aufgefordert, den sogenannten Drittelerlass anzuwenden.

Diese Möglichkeit eröffnet das bayerische Kommunalabgabengesetz bei Altbeständen, also Straßen, die vor mindestens 25 Jahren meist als einfache Asphaltstraßen angelegt wurden und die jetzt zwischen April 2012 und März 2021 nachträglich hergerichtet werden. Eine Kommune kann in einem solchen Fall den Grundstückseignern bis zu einem Drittel der Erschließungsbeiträge erlassen. Auf diese Weise - so heißt es in der Erläuterung des Innenministeriums zum Gesetz - soll der Übergang abgemildert werden, der durch eine Gesetzesänderung entsteht: Von April 2021 an können Kommunen Straßen, mit deren Erstherstellung vor länger als 25 Jahren begonnen wurde, nicht mehr über die Erschließungsbeiträge abrechnen.

Glashauser hatte einige überrumpelt, als er jüngst bei der Bürgerversammlung den Vorschlag präsentierte, ein Ratsbegehren zu der Frage der Kostenverteilung zu starten. Der Bürgermeister und der Gemeinderat hatten bislang stets argumentiert, ein Drittelerlass würde eine Ungleichbehandlung derer darstellen, die bereits vor Jahren für ihre nachträgliche Ersterschließung die vollen 90 Prozent gezahlt hätten; man wolle stattdessen lieber individuelle Härtefallregelungen anbieten. Ein Argument, das die Sprecher der Bürgerinitiative so nicht gelten lassen wollen. Der Gesetzgeber biete die Möglichkeit der Teilübernahme der Kosten schließlich nur und explizit für Altbestandsstraßen der Abrechnungsjahre 2012 bis 2021, erläutert Eugen Stubenvoll die Sicht der Initiative.

Dass nun die Aschheimer Bürger über die Regelung entscheiden sollen, hält Stubenvoll "durchaus für eine gute Option". Die Initiative will sich vorbehalten, die 868 Unterschriften, die sie inzwischen für ihr Anliegen gesammelt hat, dem Ratsbegehren im Zweifel als Bürgerbegehren entgegenzustellen. In diesem Fall hätten die Aschheimer bei einem möglichen Bürgerentscheid, analog zum Entscheid über den Schlachthof 2016, wohl zwei Fragen und eine Stichfrage zu beantworten.

© SZ vom 27.04.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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