Schweizer Schläger gesteht:"Glaubhaft reuig"

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In den Fall um die Schweizer Schüler, die Passanten am Sendlinger Tor brutal verprügelt haben sollen, kommt Bewegung. Einer der Schläger legte nun überraschend ein Geständnis ab.

Überraschende Wende im Prozess um die drei wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Mordes angeklagten Schweizer Schüler: Kurz vor dem geplanten Prozessende hat einer der Angeklagten ein umfangreiches Geständnis abgelegt.

Am Sendlinger-Tor-Platz sollen drei Schweizer Schüler im Juli 2009 insgesamt fünf Passanten brutal zusammen geschalgen haben. (Foto: Stephan Jansen/dpa)

Der Anwalt des Jugendlichen sagte am Donnerstag am Rande des Prozesses vor der Jugendkammer des Landgerichts München, sein Mandant habe "insgesamt plausibel gemacht, dass er bereut, was ihm vorgeworfen wird". Er habe auch ein Entschuldigungsschreiben an das Hauptopfer überreicht.

Laut Anklage schlugen die drei Schüler in der Nacht zum 1. Juli 2009 insgesamt fünf Passanten in München brutal zusammen. Nach Angaben der Ermittler befanden sich die Schüler einer Weiterbildungsschule in Küsnacht auf Klassenfahrt in München und waren alkoholisiert, als sie beschlossen, beliebige Personen zu attackieren.

Einen Kaufmann, der sich auf dem Weg zu seinem Hotel befand, prügelten die Jugendlichen laut Anklage zu Boden und attackierten ihn mit Fußtritten gegen den Kopf. Wie ein Sachverständiger aussagte, wurden die Schläge dabei mit "äußerster Kraft" ausgeführt. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin war das "ganze Gesicht des Mannes zertrümmert" worden.

Der geständige Schüler hat sich laut der Sprecherin bei dem Mann auch persönlich entschuldigt und "glaubhaft reuig" gewirkt. Er habe zudem bedauert, dass er die Vorwürfe erst zu einem so späten Zeitpunkt einräume. Der Angeklagte habe dies nach eigener Aussage bereits seit Prozessbeginn vorgehabt, ihm sei aber von seinem früheren Verteidiger davon abgeraten worden.

Der Sprecherin zufolge wirkt sich ein Geständnis "im Falle einer Verurteilung in jedem Fall strafmildernd aus".Ob sich auch die beiden anderen 18 Jahre alten Angeklagten zur Sache äußern werden, sei noch unklar.

Am Nachmittag soll die Vernehmung des geständigen Angeklagten fortgesetzt werden. Die für Donnerstag ursprünglich vorgesehenen Plädoyers wurden verschoben. Wann sie nun gehalten werden, war vorerst offen.

Da die Angeklagten bei der Tat alle jünger als 18 Jahre waren, findet das Verfahren nach dem Jugendstrafrecht statt, das eine Höchststrafe von zehn Jahren vorsieht. Die Öffentlichkeit ist während der gesamten Verhandlung ausgeschlossen. Der Prozess hatte bereits im März dieses Jahres begonnen. Die drei Schüler befinden sich mittlerweile seit über 15 Monaten in Untersuchungshaft.

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