Sauerlach:Schlechte Aussichten

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Windkraftgegner scheitern mit einem Antrag im Gemeinderat

Von Michael Morosow, Sauerlach

Ein qualifizierter Bebauungsplan schränkt nicht nur den baulichen Wildwuchs innerhalb seines Geltungsbereiches ein, er gewährt in gleichem Maße auch Schutz gegen unerwünschte Eingriffe von außen. Die Wohngebäude an der Kleefeldstraße in Sauerlach stehen im Außenbereich. Für die dort lebenden Gemeindebürger kann dieser Umstand möglicherweise eine Einbuße von Lebensqualität zur Folge haben. In ihrem Kampf gegen die Planungen der Kommune, in relativer Nähe zu ihren Häusern und Wohnungen eine Fläche zum Bau von Windkraftanlagen auszuweisen, hat die Interessengemeinschaft (IG) Kleefeldstraße am Dienstagabend in der Gemeinderatssitzung jedenfalls einen ersten Dämpfer hinnehmen müssen. Für sie gilt nicht die so genannte 10-H-Regelung. Diese schreibt einen Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung vor, der dem Zehnfachen der Höhe der Windräder entspricht. CSU-Gemeinderat Paul Fröhlich, der auch Sprecher der IG ist, nahm die Mehrheitsentscheidung des Gremiums klaglos hin, sagte aber: "Ich verstehe die Leute."

In einem Antrag an die Gemeinde hatte Fröhlich die Heranziehung der 10-H-Regelung auch für die Wohnbebauung an der Kleefeldstraße reklamiert. Der westliche Rand der für eine Windkraftanlageausgewiesenen Fläche sei von der ersten Wohnbebauung nicht weiter als 500 Meter entfernt. Laut der 10-H-Regelung dürfe ein 200 Meter hohes Windrad aber minimal zwei Kilometer von der nächsten Wohnbebauung entfernt aufgestellt werden, heißt es in dem Antrag. Neben dem Schattenschlag der Rotorblätter, dem Lärm und der "optischen Bedrängung" wird in dem Antrag auch das "nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme" ins Feld geführt und auf die "erheblichen Nachteile" für Besitzer von Wohngrundstücken hingewiesen, die sich im Sichtbereich der Windkraftanlage befinden "und dadurch automatisch eine Wertminderung erfahren". Zudem handele es sich bei der Fläche um ein Vogelschutzgebiet. "Wir werden - falls nötig - rechtlich dagegen vorgehen", heißt es abschließend im Antrag der IG.

Bürgermeisterin Barbara Bogner (UBV) hielt sich nicht lange mit den vorgebrachten Einwänden der IG auf, sondern fasste die Haltung der Verwaltung in einen Satz: "In diesem Bereich gibt es keinen Bebauungsplan, deshalb untersteht er auch nicht der 10-H-Regelung." Die Wohnbebauung an der Kleefeldstraße sei eindeutig dem Außenbereich zuzuordnen, heißt es auch in der Sitzungsvorlage für den Gemeinderat. Gemäß der angewandten Methodik werde für Außenbereichsgebäude als Ausschlussfläche (harte Tabuzone) ein Abstand von 400 Meter zum Anlagenrand und als Abwägungsfläche (weiche Tabuzone) 700 Meter angenommen. Tatsächlich liege der Rand der Konzentrationsfläche von der Bebauung der Kleefeldstraße circa 1200 bis 1500 Meter entfernt, heißt es zudem in der Sitzungsvorlage. "Wir werden weiterkämpfen, sagte IG-Sprecher Paul Fröhlich am Mittwoch zur SZ.

© SZ vom 28.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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