Sauerlach:Ein Schritt in Richtung Windkraft

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Sauerlacher Gemeinderat will Flächennutzungsplan für Standorte überarbeiten

Von Christina Hertel, Sauerlach

Die Fläche im Hofoldinger Forst, wo Windkraftanlagen aufgestellt werden könnten, wird kleiner. Ursprünglich sollte sie etwa 280 Hektar groß sein, jetzt ist die Fläche weniger als halb so groß. Das liegt unter anderem daran, dass der Hofoldinger Forst ein Landschaftsschutzgebiet ist. Windräder dürfen deshalb nur nahe der A 8 gebaut werden, da dort der Straßenlärm die Tiere und die Erholungssuchenden sowieso schon beeinträchtigt. Außerdem liegen Zubringerwasserleitungen der Stadtwerke München (SWM) auf dem Gebiet. Der Sauerlacher Bauausschuss erkennt zudem die sogenannte H 10-Regelung an, die besagt, dass die Entfernung zur Wohnbebauung mindestens die zehnfache Höhe des Windrades betragen muss.

"Das hat nichts mit Lärmschutz zu tun, sondern eher damit, dass man so hofft, die Akzeptanz der Bevölkerung für die Windkraftanlagen zu steigern", sagt Manfred Dörr, Landschaftsarchitekt im Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum. Er hat sich mit der Konzentrationszone im Hofoldinger Forst beschäftigt. Wenn sich die Gemeinde nur an Lärmschutzrichtlinien hätte halten wollen, hätte aus seiner Sicht ein Abstand von 800 Metern gereicht.

Die Gemeinde Sauerlach will die Fläche im Hofoldinger Forst als Konzentrationszone für Windkraftanlagen ausweisen, weil sonst an weiteren Stellen Windräder gebaut werden könnten. Auf diese Weise hat sie die Möglichkeit, eine Stelle festzulegen und sich auf diese zu beschränken.

Wie viele Windräder eines Tages auf dieser Fläche stehen werden, ist noch nicht klar. "Es würden vier drauf passen", sagt Landschaftsarchitekt Manfred Dörr. Ob sie aber tatsächlich kommen oder ob es am Ende weniger werden, hängt von vielen Faktoren ab, zum Beispiel, ob Windkraft wirtschaftlich rentabel wäre. Auch inwieweit das Landschaftsbild beeinträchtigt wäre, spielt eine Rolle. Als nächsten Schritt hat der Bauausschuss beschlossen, einen neuen Flächennutzungsplan zu erstellen und eine Artenschutzprüfung durchzuführen.

© SZ vom 17.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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