Recycling-Anlage:Umweltmeister machen zu viel Dreck

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Laut einem Gutachten werden die Grenzwerte in der Entsorgungsanlage in Hochbrück teilweise um das Doppelte überschritten. Das Aktionsbündnis Lohhof Süd fordert vom Landratsamt die sofortige Stilllegung.

Von Gudrun Passarge, Unterschleißheim

Das Aktionsbündnis Lohhof Süd gegen Gestank und Krach macht Ernst: Es hat jetzt einen Antrag beim Landratsamt gestellt, den Betrieb in der umstrittenen Abfallentsorgungsanlage in Hochbrück sofort einzustellen und die Anlage stillzulegen. Die Recyclinganlage erfülle nicht die gesetzlichen Voraussetzungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes, sagt der Anwalt des Aktionsbündnisses, Wolfgang Baumann. Man habe Sorge, dass Bürger in der Umgebung der Anlage mit "krebserregenden Stäuben belastet werden und aus gesundheitlichen Gründen ein weiteres Warten auf Besserung keinesfalls akzeptiert werden kann".

Der Streit um die Recyclinganlage in Hochbrück ist alt. Sie wurde in den Achtzigerjahren unter dem Namen AR-Recycling aufgebaut und ging nach einem rüde ausgetragenen Erbschaftsstreit 2017 in die Hände neuer Betreiber über, wogegen einer der früheren Besitzer noch klagt. Angenommen werden in der Anlage Sperrmüll, Grüngut, Schutt und Altholz. Betrieben wird sie jetzt von der Firma Garching-Hochbrück-Vermögensverwaltung GmbH (GHV), wobei die meisten eher den Begriff "Die Umweltmeister" kennen, der an den Zäunen des Betriebs plakatiert ist.

Das Aktionsbündnis kämpft bereits seit mehr als 20 Jahren gegen die Anlage in seiner Nachbarschaft. Immer wieder gab es Klagen wegen Lärm und Gestank, auch die Staubentwicklung wurde kritisch beobachtet. Zuletzt ereigneten sich einige Brände auf dem Gelände, weil noch zu Zeiten von AR-Recycling zu große Müllmengen dort gelagert wurden. Unterstützung bekommen die Bürger auch aus dem Unterschleißheimer Rathaus. Die Stadt fordert umfangreiche Nachbesserungen und ein neues Genehmigungsverfahren für die Gesamtanlage.

Das Aktionsbündnis hat vom Ifu-Ingenieurbüro für Umweltschutztechnik aus Lollar in Hessen ein eigenes Gutachten zur Historie der Anlage erstellen lassen. Dazu hätten die Mitglieder der Bürgerinitiative Tausende von Seiten im Landratsamt fotografiert, um so den Werdegang der Anlage zu dokumentieren, berichtet Andreas Erbenich, stellvertretender Sprecher des Bündnisses. Der Gutachter habe alle Unterlagen geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die von der Firma GHV betriebene Abfallbehandlungsanlage in Garching "in vielerlei Hinsicht nicht dem Stand der Technik, wie er insbesondere in der TA-Luft definiert ist, entspricht".

In der Pressemitteilung des Anwaltsbüros aus Würzburg werden Beispiele für den Stand der Technik genannt: So müssten als gefährlich eingestufte Althölzer etwa durchgängig in eingehausten Gebäuden behandelt werden und auch die Geräte zur Behandlung müssten "gekapselt" sein, die Abluft sei abzusaugen. "Diese Voraussetzungen erfüllt die Anlage der GHV nicht. Die Grenzwerte für Staub werden so zum Teil um das Doppelte überschritten", heißt es in der Mitteilung weiter. Der Anwalt stellt weiter fest, dass einige Teile der Anlage bisher nicht genehmigt waren.

Außerdem,bemängelt er, würden Abfälle in unzulässiger Weise im Freien zwischengelagert, Staub könne durch Hallenöffnungen entweichen. Alles zusammengenommen folgert Baumann, dass "nur aufgrund gesamthafter Anlagenänderungen rechtmäßige Zustände hergestellt werden könnten". Einen Teilbereich in einem Änderungsverfahren nachzubessern, wie es die neuen Betreiber beim Landratsamt beantragt hatten, helfe nicht. "Der Betrieb ist jetzt einzustellen und die Anlage insgesamt stillzulegen, da kaum zu erwarten ist, dass sie die heutigen Anforderungen an Recyclinganlagen erfüllen wird."

Das Landratsamt als Genehmigungsbehörde sagt dazu, eine Stilllegung, weil der Stand der Technik nicht eingehalten werde, sei vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Soweit das Landratsamt Mängel bei der Überprüfung festgestellt habe, seien notwendige Schritte in einem Maßnahmenplan festgehalten worden, der vom Anlagenbetreiber abzuarbeiten sei. "Eine Stilllegung kommt dann in Betracht, wenn einer behördlichen Anordnung nicht entsprochen wird", heißt es aus dem Landratsamt. Das Landratsamt prüfe derzeit, ob innerhalb der gesetzlichen Regelungen Verstöße des Betriebs vorliegen. Das Gutachten des Aktionsbündnisses sei dem Amt allerdings bisher nicht bekannt. Der Betreiber der Anlage kündigte eine Stellungnahme zu einem späteren Zeitpunkt an.

© SZ vom 11.09.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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