Putzbrunn:Verzicht aufs Windrad

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Wegen der 10-H-Regelung fallen Standorte in Putzbrunn weg

Von Stefan Galler, Putzbrunn

Bis auf weiteres wird auf dem Gebiet der Gemeinde Putzbrunn kein Windrad aufgestellt. Das dürfte nach der Bauausschusssitzung am Dienstagabend feststehen. Einstimmig sprach sich das Gremium dafür aus, "auf eine Ausweisung von Flächen für Windkraft und eine Darstellung im Flächennutzungsplan zu verzichten".

Hintergrund ist das Ergebnis eines 2011 in Auftrag gegebenen Gutachtens des Planungsbüros Markert aus Nürnberg in Kombination mit der im November 2014 in Kraft getretenen Änderung der Bayerischen Bauordnung, wonach Windräder künftig einen Mindestabstand vom zehnfachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden aufweisen müssen (10-H-Regelung). Schon 2011 kamen auf Putzbrunner Flur nur zwei Standorte überhaupt infrage - ein 2,6 Hektar großes Waldgebiet östlich von Solalinden auf halbem Weg nach Keferloh und ein 0,7 Hektar großes Areal in der Nähe des Putzbrunner Waldfriedhofs westlich der Bundesstraße B 471. Doch in beiden Fällen waren die Abstände zu Wohngebieten so knapp bemessen, dass sie durch die 10-H-Regelung nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

"Es hat praktisch keinen Sinn, in dieser Richtung tätig zu werden", sagte Bürgermeister Edwin Klostermeier (SPD) im Gremium. "In anderen Gemeinden wie beispielsweise Sauerlach oder Aying sind wesentlich größere Abstände möglich. Ich denke, wir würden unseren Bürgern zu viel abverlangen, wenn wir da jetzt trotzdem einsteigen würden", sagte Klostermeier weiter. Er sei selbst Anhänger der Windkraft, deshalb tue ihm diese Entscheidung "in der Seele weh". Nun werde sich Putzbrunn eben auf Beteiligungen an fremden Windparks beschränken müssen, sagte der Rathauschef.

Er erhielt Zustimmung von allen anderen Ausschussmitgliedern. "Ich bin ebenfalls für regenerative Energien", sagte etwa Eduard Fitz (CSU), der Stellvertreter des Bürgermeisters. "Aber es geht eben auch nicht überall alles." Der Grüne Volker Rentschler äußerte sich enttäuscht - allerdings mehr über die Gesetzesänderung der bayerischen Staatsregierung als über den Beschluss des Bauausschusses, den er notgedrungen mittragen musste: "Ich habe mich sehr über die 10-H-Regelung geärgert. Aber sich darüber hinwegzusetzen, wäre verkehrt."

© SZ vom 12.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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