Putzbrunn:Gemeinde erhöht Grabgebühren

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Umsonst ist der Tod - ein Spruch, den man geschmacklos finden kann. Darüber hinaus trifft er noch nicht einmal zu, denn ein Todesfall ist keineswegs kostenneutral. Und mit der Bestattung hören die Gebühren nicht auf. Die Gemeinde Putzbrunn sieht sich aktuell gezwungen, die Kosten für die Grabpflege zu erhöhen. 15 von 21 Gemeinderäten stimmten für eine Regulierung der Gebühren des gemeindeeigenen Friedhofs, gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung votierte unter anderem die Fraktion Gemeinschaft pro Putzbrunn (GPP).

"Wir sind bisher absolut in der Unterdeckung, das war schon 2005 bei der letzten Anpassung so", sagt Bürgermeister Edwin Klostermeier (SPD), der sich für die moderate Erhöhung der Kosten aussprach, wohl wissend, dass das "eine unpopuläre Entscheidung" ist. Mit der neuen Gebührenordnung werde man jedoch die jährlich anfallenden Kosten von 100 000 Euro auch nicht im Ansatz decken können, so der Rathauschef; die Einnahmen steigen nur von 22 000 auf 26 000 Euro. "Mehr ist politisch gar nicht gewünscht, zumal bei Todesfällen den Hinterbliebenen auch ein Einkommen wegbricht." Dennoch sei die Anpassung fällig, sonst müssten andere Bürger dafür mitaufkommen. "Irgendwoher muss ich es nehmen", so Klostermeier.

Konkret kostet die Pflege eines Einzelgrabes von 2017 an 63 Euro (bisher 52,50 Euro), ein Einzeltiefgrab 90 Euro (bisher 75 Euro), ein Doppelgrab 123 Euro (bisher 102,50 Euro) und ein Doppeltiefgrab 150 Euro (bisher 125 Euro). Bei den Urnen steigen vor allem die Gebühren für Gräber in einer Stele (von 15 auf 30 Euro), halbanonyme Urnengräber kosten künftig 18 Euro (bisher 15 Euro), solche mit Namenspalette 30 Euro (bisher 25 Euro) und Urnengräber mit Beet 42 Euro (bisher 35 Euro).

Die Kritik der GPP-Gemeinderäte geht vor allem in folgende Richtung: Die zusätzlichen Einnahmen seien mit 4000 Euro viel zu gering, um die Unterdeckung entscheidend zu reduzieren und außerdem sei man durch diese Erhöhung nun über dem Landkreisschnitt, was Grabgebühren anbelangt.

© SZ vom 03.12.2016 / stga - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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