Putzbrunn:Behörden lehnen Idee ab

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Gemeinde baut an der A 99 keinen Lärmschutzwall in Eigenregie

Eine große Überraschung war es nicht, was die Oberste Baubehörde und die Autobahndirektion Südbayern dem Putzbrunner Bürgermeister zu sagen hatten. Edwin Klostermeier (SPD) hatte schon geahnt, dass die Ämter über die Pläne des Gemeinderates, beim Lärmschutz an der A 99 in Vorleistung gehen zu wollen, nicht in Jubelstürme ausbrechen würden. Gemeinsam mit Bauamtsleiter Heiko Bernhardt war er zu dem Gespräch erschienen, auch um abzuklopfen, ob er den staatlichen Stellen eine Kostenübernahmeerklärung für einen in Eigenregie errichteten Lärmschutzwall abringen würde können. Letztlich ohne Erfolg: "Sie waren nicht begeistert", berichtete Klostermeier im Gemeinderat. Derzeit werde der Umbau des Autobahnkreuzes Ost vorbereitet, die weiteren Arbeiten seien in Planung und diese würden im südlichen Bereich des Dreiecks - also Richtung Putzbrunn - zügiger realisiert als im Norden, sagte Klostermeier.

Es müssten ein paar Brückenbauwerke abgerissen werden, dann solle das Planfeststellungsverfahren für den achtspurigen Ausbau bis Ende 2019 abgeschlossen werden, hätten die Vertreter der Behörden dem Bürgermeister mitgeteilt. "Danach wollen sie dann zügig in die konkreten Planungen einsteigen", sagte Klostermeier. "Ich habe den Leuten unsere Situation erklärt, aber sie lehnten die Idee ab, dass wir beim Lärmschutz in Vorleistung gehen. Sie machen sowieso dort weiter und fürchten, sich dadurch selbst im Weg zu stehen."

Gemeinderat Robert Böck von der Gemeinschaft pro Putzbrunn erkundigte sich, inwiefern die zeitlichen Planungen realistisch seien: "Vorbehaltlich der Personalsituation sollte das in etwa so umsetzbar sein", sagte Klostermeier, der mit der Aussage der Behörden sonst zufrieden war: "Mir ist recht, dass auf jeden Fall ein Flüsterasphalt kommen wird, und zwar schneller als irgendein anderer Lärmschutz. Das bedeutet, dass ein Wall niemals die Dimension bekommt, als wenn kein neuer Belag aufgelegt werden würde."

© SZ vom 11.06.2018 / stga - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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