Pullach:Zechmeister soll Pflicht verletzt haben

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Von Martin Mühlfenzl

Hat Pullachs Zweite Bürgermeisterin Cornelia Zechmeister von der Vereinigung Wir in Pullach (WIP) ihre Verpflichtungen missachtet, als sie Rathauschefin Susanna Tausendfreund (Grüne) Anfang Oktober vertrat? "Ja", sagt FDP-Gemeinderat Alexander Betz. "Die Indizienkette spricht stark dafür." Betz, selbst Dritter Bürgermeister, konfrontierte Zechmeister im Gemeinderat mit dem Vorwurf, sie habe in Tausendfreunds Abwesenheit einen Förderantrag für das Wohnungsbauprojekt an der Heilmannstraße nicht unterschrieben, obwohl sie qua Gemeinderatsbeschluss dazu verpflichtet gewesen sei. In der Bayerischen Gemeindeordnung steht: "Ist der erste Bürgermeister verhindert, so hat sein allgemeiner Stellvertreter an seiner Stelle zu handeln. Sämtliche Befugnisse des ersten Bürgermeisters gehen auf seinen Vertreter über." Und weiter: "Der erste Bürgermeister ist zum Vollzug der Beschlüsse des Gemeinderats nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet."

Fakt ist: Am 4. Oktober informierte Interimskämmerer Marcus Eckert die Vize-Bürgermeisterin, dass der Antrag tags darauf zu unterschreiben sei. Es geht um bis zu drei Millionen Euro. Zechmeister, die zu den Gegnern des Projekts gehört, sagt, sie habe gegenüber Eckert Bedenken geäußert. "Ich war nicht sehr begeistert, da ich das Bürgerbegehren als Gemeinderätin ja begleite. Ich habe Herrn Eckert auch gefragt, ob der Antrag dringend sei", sagt die WIP-Gemeinderätin. "Er hat mir gesagt: nein." Zugleich, sagt sie, hätte sie es "befürwortet", wenn Alexander Betz als Dritter Bürgermeister den Antrag an ihrer Stelle unterschrieben hätte. Der Kämmerer schilderte dagegen am Dienstagabend im Gemeinderat, Zechmeister habe "sich geweigert", den Förderantrag zu unterschreiben. Er selbst habe darauf hin die Bürgermeisterin informiert. Diese habe dann Hauptamtsleiterin Karin Meißner bevollmächtigt, den Antrag an den Freistaat zu unterschreiben. Was diese auch tat.

Betz sagt, er hätte den Antrag unterschrieben, "wenn mich Susanna Tausendfreund angewiesen hätte". Dies sei aber nicht der Fall gewesen. Über die amtierende Zweite Bürgermeisterin habe er sich nicht hinwegsetzen können. Zechmeister hat nach eigenen Worten am Abend des 4. Oktober "schon darüber nachgedacht, ob meine Entscheidung so richtig war". Ihr sei es aber nie darum gegangen, etwas zu verzögern. Vielmehr sei ihr der Antrag "nie vorgelegt worden". "Als ich bei Herrn Eckert nachgefragt habe, was mit dem Antrag ist, hat er gesagt: Er ist schon unterschrieben worden", sagt Zechmeister.

Mit Tausendfreund habe sie über den Vorfall nicht gesprochen. "Ich habe mir in meiner Funktion als Stellvertreterin nie etwas zuschulden kommen lassen und war und bin der Bürgermeisterin gegenüber immer loyal." FDP-Mann Betz hält dagegen an dem Vorwurf der "Amtspflichtverletzung" fest. "Frau Zechmeister hätte einfach unterschreiben sollen. Wir werden jetzt aber keine Beschwerde bei der Kommunaufsicht einlegen. Aber es musste klar gesagt werden, dass es so nicht geht."

© SZ vom 19.10.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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