Pullach:Verfahrener Streit ums Stromnetz

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Prozess zwischen Bayernwerk und Pullacher Energieversorger vertagt

Der Saal war voll besetzt, beide Streitparteien hatten es sich nicht nehmen lassen, gut aufgestellt vor Gericht zu erscheinen. Im Prozess zwischen der Innovativen Energie für Pullach GmbH (IEP), einem Tochterunternehmen der Gemeinde, und der Bayernwerk AG, geht es darum, dass die kommunale IEP in der jüngsten Ausschreibung zwar den Zuschlag für die Stromkonzession in der Isartalgemeinde erhalten hat; der Alt-Konzessionär Bayernwerk jedoch eine nach IEP-Meinung zu hohe finanzielle Ablöse für das Netz fordert. Zudem sei die Erlösobergrenze von 350 000 Euro, die der bisherige an den neuen Betreiber weitergibt, für die IEP zu gering, um wirtschaftlich agieren zu können.

Am Dienstagvormittag stellten nun die Anwälte der Kontrahenten vor dem Landgericht München I ihre Argumente vor, Richterin Elisabeth Waitzinger konnte sich am Ende der Einlassungen allerdings nicht zu einem Urteil durchringen und terminierte die Entscheidung auf den 12. Januar 2016, 9.30 Uhr, an derselben Stelle.

Die Situation zwischen den Streitparteien ist verfahren: Während der Anwalt der Bayernwerk AG, Wolfgang Straub, die Gemeinde Pullach beschuldigte, im Bieterverfahren falsche Bewertungen angewandt zu haben, um der IEP einen Vorteil bei der Erlangung der Konzession zu verschaffen, argumentierte der Anwalt der IEP, Thomas Wolf, dass die Bayernwerk AG nach Ende des Bieterverfahrens keinen Einspruch eingelegt habe. "Man hätte innerhalb von 14 Tagen Rechtsschutz gegen die Vergabe beantragen müssen", so Wolf.

Die Gemeinde, für die unter anderem Bürgermeisterin Susanna Tausendfreund (Grüne) der Verhandlung beiwohnte, ist zumindest bisher nicht direkt an der gerichtlichen Auseinandersetzung beteiligt. Ihr Anwalt Guido Morber verfolgte die Verhandlung dennoch: "So lange Bayernwerk den Übergabeprozess verzögern kann, verdienen sie gutes Geld mit dem Netz, obwohl der Konzessionsvertrag ausgelaufen ist", kritisierte der Jurist.

© SZ vom 09.12.2015 / stga - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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