Pullach:Kämmerer will Verstärkung

Steueränderungsgesetz führe zu Mehrarbeit, sagt Michael Aßmus

Von Melanie Artinger, Pullach

Die Auswirkungen des Steueränderungsgesetzes 2015 werden auch in Pullach zu spüren sein. Zukünftig sollen die Einnahmen einer Kommune bis auf wenige Ausnahmen der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Man müsse davon ausgehen, dass dann der gesamte Bereich der Vermögensverwaltung umsatzsteuerpflichtig sein werde. Dies werde nicht nur eine massive Ausweitung der Besteuerung, sondern auch einen erheblichen administrativen Mehraufwand nach sich ziehen, prognostiziert Kämmerer Michael Aßmus.

In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Gemeinderat deshalb einstimmig, sich für die Anwendung des geltenden Rechts bis Ende 2020 auszusprechen. Die so gewonnene Übergangszeit müsse zur Vorbereitung genutzt werden, drängt Aßmus. Eine personelle Aufstockung der Finanzverwaltung um mindestens eine halbe Stelle sei daher wünschenswert. Die gesonderte Betrachtung sämtlicher Einnahmen sowie die Prüfung der zugehörigen vertraglichen Regelungen ständen an. Möglicherweise müssen zahlreiche Verträge angepasst oder neuabgeschlossen werden. Fachleute gingen davon aus, dass für eine Gemeinde wie Pullach der Aufbau eines eigenen Steueramtes erforderlich sein werde, sagte Aßmus, um das Ausmaß des Verwaltungsaufwands zu verdeutlichen. WIP-Gemeinderätin Angelika Metz riet dazu, den vorübergehenden Aufwand auszulagern. Er gehe davon aus, dass auch bei der Vorbereitung der Steuererklärungen langfristig erhebliche Mehrarbeit anfalle, sagte der Pullacher Kämmerer.

© SZ vom 24.09.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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