Pullach:Bürgerbegehren vor Gericht

Gruppierung reicht Klage auf Zulassung ein

Von Michael Morosow, Pullach

Also doch. Kurz vor Ablauf der Frist hat die Wählergemeinschaft "Wir in Pullach" (WIP) am Bayerischen Verwaltungsgericht München Klage auf Zulassung des Bürgerbegehrens gegen die Wohnbebauung an der Heilmannstraße eingereicht. Damit haben sich die Hoffnungen von Bürgermeisterin Susanna Tausendfreund (Grüne) und der Ratsmehrheit zerschlagen, das soziale Wohnbauprojekt ohne weitere Verzögerungen anpacken zu können. Wie ein Gerichtssprecher am Freitag der SZ bestätigte, ist die Klage am Donnerstag vorvergangener Woche eingegangen.

Die SPD-Fraktion im Pullacher Gemeinderat wirft nun der WIP vor, "trotz gebotener Eile" die Frist zur Klageerhebung, die am Sonntag, 26. November, um Mitternacht abgelaufen wäre, "vollständig ausgenutzt" zu haben. Sie bedauere die vertane Chance, zur Sacharbeit zurückzukehren, heißt es weiter in einer Pressemitteilung der SPD. Die Gruppierung habe nicht absichtlich bis zum Ablauf der Klagefrist gewartet, sagt dazu Alexander von Bergwelt, der die WIP anwaltschaftlich vertritt. Vielmehr habe man bis zum letzten Tag eine Entscheidung des Gerichts über einen Eilantrag in gleicher Sache abgewartet. Von diesem Ergebnis habe es die WIP abhängig gemacht, ob sie überhaupt die Zulassung des Bürgerbegehrens auf dem Gerichtsweg einfordern soll.

Wie berichtet, hatten die Initiatoren Ende Oktober beim Verwaltungsgericht München einen Eilantrag auf Erlass einer Sicherungsanordnung eingereicht. Damit sollte die Gemeinde verpflichtet werden, Maßnahmen zur Bebauung des Grundstücks bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu unterlassen. Nachdem aber über diesen Eilantrag bis heute nicht entschieden worden sei, habe man sich zur Klage gezwungen gesehen, um die Frist einzuhalten, argumentiert die WIP.

© SZ vom 02.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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